Aus dem goodnews4-Archiv
Februar vor sieben Jahren – Rückblick auf Affären in Baden-Baden – Leo-Affäre und Gehri-Prozess

Baden-Baden, 20.02.2026, Bericht: Redaktion Vor sieben Jahren erschütterten die Leo-Affäre und der Gehri-Prozess die Stadt Baden-Baden. goodnews4.de hatte die Missstände aufgedeckt.
Die Höhepunkte dokumentierten sich in der goodnews4-Berichterstattung. Die Gerichte sprachen ihre Urteile, eine politische Aufarbeitung der Affären ist bis aber heute ausgeblieben. So wurden in der Kommunalpolitik auch wenige Lehren gezogen. Die CDU verweigert bis heute Auskunft, wie es sich mit möglichen Spendengeldern des verurteilten Bauunternehmers verhielt. Betroffene Parteien reagierten während der Berichterstattung mit Interviewboykotten und anderen Restriktionen. Der CDU-Kreisverband und die Fraktion der Grünen halten auch aktuell Restriktionen gegen goodnews4.de aufrecht.
Was war heute vor sieben Jahren? Die Schnelligkeit, mit der das Leben vergeht, ist eine Erfahrung, die man gleich nach den Kindertagen macht. «Ach ja, das ist schon wieder sieben Jahre her», werden Sie vielleicht sagen, wenn Sie diesen Bericht lesen, den wir im Februar vor sieben Jahren als Aufmacher veröffentlicht haben.
Abhör-Skandal bahnt sich an – Illegale Abhörpraktiken der Baufirma Weiss – Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt
Baden-Baden, 09.02.2019, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Ende des gerade vergangenen Jahres hatte die Kriminalpolizei in Zusammenhang mit der Leo-Affäre weitere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Ermittlungen gegen die Baden-Badener Baufirma Weiss weiten sich nun offenbar noch weiter aus. Zu den getrennt durchgeführten Ermittlungen wegen des Verdachts der Korruption, illegaler Preisabsprachen und Umweltverstößen in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt − goodnews4.de berichtete − gesellen sich nach goodnews4-Informationen nun auch Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Abhöraktionen.
Auf goodnews4-Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, dass ein Ermittlungsverfahren «in einem Komplex, wo es um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes geht,» geführt wird. Diese Verstöße sind in § 201 Strafgesetzbuch* geregelt. Zu konkreten Personen könne und dürfe er keine Auskunft erteilen, auch nicht wie viele Personen betroffen sind, erklärte Michael Klose, Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, gegenüber unserer Online-Tageszeitung.
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