Maske nur im ÖPNV und beim Einkaufen

Gericht kippt Maskenpflicht in Strasbourg – „Nutzen nicht erwiesen“

Gericht kippt Maskenpflicht in Strasbourg – „Nutzen nicht erwiesen“
Im öffentlichen Personennahverkehr muss auch in Strasbourg weiterhin Maske getragen werden. Foto: Archiv

Strasbourg, 29.05.2020, Bericht: Redaktion Die von Roland Ries angeordnete Maskenpflicht hatte in Strasbourg nur kurze Zeit bestand. Wie die Online-Ausgabe der Strasbourger Tagesszeitung Dernières Nouvelles d'Alsace, DNA, berichtet, hat das angerufene Verwaltungsgericht die Maskenpflicht gekippt.

Der Strasbourger Bürger und Anwalt Nicolas Fady hatte mit seiner Klage Erfolg. Das Gericht ist seiner Argumentation gefolgt, dass der Nutzen der Maskenpflicht nicht erwiesen sei.

Zehn Tage nach der Aufhebung der Ausgangssperre in Frankreich hat sich die Lage stabilisiert. Weiterhin ist das Tragen des Mund-Nase-Schutzes zur Eindämmung des Coronavirus im öffentlichen Nahverkehr, beim Einkaufen und auch auf den Wochenmärkten vorgeschrieben.

Der Strasbourger Maire Roland Ries hofft nach der Schlappe vor Gericht auf die «Vernunft» seiner Strasbourger Bürger, ließ er wissen.


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