100 Vorschriften vereinfachen

Gesetz gegen Bürokratieabbau in Baden-Württemberg – „Unnötige Kosten und sinnlose Arbeit“

Gesetz gegen Bürokratieabbau in Baden-Württemberg – „Unnötige Kosten und sinnlose Arbeit“
Thomas Strobl, Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Archiv

Baden-Baden, 08.02.2020, Bericht: Redaktion Der Bürokratieabbau in Baden-Württemberg geht weiter voran, verspricht die Landesregierung. Der Landtag hat einem Gesetzentwurf des Innenministeriums zugestimmt, der über 100 Vorschriften des Landes für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen soll.

Die Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg im Wortlaut:

«Viele Reden vom Bürokratieabbau – wir packen ihn an. Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute mit dem Gesetzentwurf aus meinem Haus 106 Vorschriften des Landes entbürokratisiert. In 106 Fällen können die Bürgerinnen und Bürger nun einfacher auf Behörden zugehen und die Verwaltung kann schneller arbeiten. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung von unnötigen Kosten und sinnloser Arbeit», sagte Innenminister Thomas Strobl. Anlass war die Zustimmung des Landtags von Baden-Württemberg zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse.

«In 17 Rechtsvorschriften des Landes können die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft telefonisch, per E-Mail oder mündlich auf dem Amt die notwendigen Erklärungen abgeben – sie müssen nicht mehr wie bisher einen Brief schreiben. In weiteren 89 Vorschriften reicht bereits eine einfache E-Mail – auch hier ist kein Brief mehr notwendig, wenn auch mündliche oder telefonische Erklärungen nicht möglich sind. Das wird bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und auch bei der Verwaltung Kosten und Arbeitsaufwand senken. Die Bürgerinnen und Bürger sparen sich tausende Stunden für das Briefeschreiben und hunderte Euro Portokosten pro Jahr. Wirtschaft und Verwaltung können Kosten von mehreren hunderttausend Euro einsparen», erklärte Minister Thomas Strobl.

«In den Jahren 2017 und 2018 haben wir uns 1.405 gesetzliche Regelungen des Landesrechts ganz genau angeschaut und geprüft, ob sie Formerfordernisse enthalten, auf die wir verzichten können. Das Ergebnis ist das Wegfallen unnötiger Bürokratie, das der Landtag heute beschlossen hat. Hier bleiben wir freilich nicht stehen. Wir werden jetzt die Verwaltungsvorschriften in Angriff nehmen. Auch dafür können wir auf die Ergebnisse des Normenscreenings zurückgreifen. Eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien dazu ist in Vorbereitung», so Innenminister Thomas Strobl.

PDF Gesetzesentwurf zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse des Landtags von Baden-Württemberg


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