Maskenkontrollen im ÖPNV

Innenminister Strobl berichtet von 180.000 Maskenkontrollen – 34.000 Verstöße – Person ohne Mund-Nasen-Bedeckung aus Linienbus getragen

Innenminister Strobl berichtet von 180.000 Maskenkontrollen – 34.000 Verstöße – Person ohne Mund-Nasen-Bedeckung aus Linienbus getragen
Seit dem 31. August 2020 habe die Polizei insgesamt rund 180.000 Personen kontrolliert. Foto: Archiv

Stuttgart, 14.10.2020, Bericht: Redaktion Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl informierte gestern in Stuttgart den Ministerrat über den Stand der Maskenkontrollen im ÖPNV.

Seit dem 31. August 2020 habe die Polizei in Baden-Württemberg landesweit mit 39 Schwerpunktkontrollen die Maskentragepflicht im ÖPNV überwacht und bei den Kontrollen seien mehr als 2.800 Polizeibeamte der regionalen Polizeipräsidien und des Polizeipräsidiums im Einsatz gewesen, teilte das Innenministerium schriftlich mit. «Die Polizei kontrollierte dabei insgesamt rund 180.000 Personen», wurde Innenminister Strobl in der Mitteilung seines Ministeriums zitiert. «Dabei wurden 34.400 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt, von denen 912 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden.»

Als Zwischenbilanz erklärte der Innenminister, dass die Lage «ernst» sei, «sehr ernst sogar». Die Corona-Pandemie sei die schwerste Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs und stelle «alle Teile der Gesellschaft vor größte Herausforderungen».

 

Den meisten Menschen im Land sei der Ernst der Lage offenbar bewusst. «Sie handeln verantwortungsvoll, sie handeln respekt- und rücksichtsvoll gegenüber ihren Mitmenschen.» So seien die Fahrgäste in den Verkehrsmitteln der Maskentragepflicht überwiegend nachgekommen. Dennoch habe die Polizei «insbesondere an den Bahnsteigen und Bushaltestellen die Menschen häufiger auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweisen» müssen. Die Angesprochenen hätten sich dann fast ausnahmslos einsichtig gezeigt und seien der Aufforderung der Beamten nachgekommen, weshalb nach Angaben des Innenministeriums in diesen Fällen von einer Anzeigenvorlage abgesehen wurde. «Nur in wenigen Fällen hatte es die Polizei mit renitenten Maskenverweigerern zu tun», heißt es in der schriftlichen Mitteilung des Innenministeriums weiter. «Diese Fälle wurden konsequent angezeigt», wird Minister Strobl zitiert. «In der Summe stießen die Kontrollen auf eine große Akzeptanz und positive Resonanz in der Bevölkerung». Nur vereinzelt habe die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden müssen. Beispielsweise sei im Präsidiumsbereich Ravensburg eine Person aus einem Linienbus getragen worden, weil sie sich vehement geweigert habe, eine Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß zu tragen und den ausgesprochenen Platzverweis mehrfach missachtet habe. Insgesamt sei es zu 42 Beleidigungsdelikten zum Nachteil von Einsatzkräften gekommen.


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