PFC-Prozess
Kein Ende im PFC-Skandal – Stadtwerke Rastatt gegen Vogel AG – Beweiserhebung durch Gutachten
Baden-Baden/Rastatt, 02.06.2022, Bericht: Redaktion Die zuständige Zivilkammer 1 des Landgerichts Baden-Baden hat auf Antrag der Klagepartei eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Dies teilte das Gericht gestern mit.
Dabei gehe es vor allem «um die Behauptung der Klagepartei, die Beklagte habe durch Aufbringung von Abfällen aus der Papierindustrie auf bestimmten Flächen zwischen 2006 und 2008 die Verunreinigung des Brunnenwassers der Brunnen Niederbühl und Rauental durch PFC verursacht». Grundlage der Begutachtung seien Wasserproben aus dem An- und Abstrom der Brunnen und Flächen.
Einen für den 13. Juni 2022 vorgesehenen Verhandlungstermin hat die Kammer aufgehoben.
Die Stadtwerke Rastatt klagt gegen das Kompostunternehmen Umweltpartner Vogel AG aus Bühl auf Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Das Unternehmen soll Schlämme aus der Papierindustrie, die mit PFC belastet waren, verwendet haben, die großflächig auf Äckern ausgebracht worden sein und so die Verunreinigung des Grundwassers in der Region verursacht haben sollen. Außer den Stadtwerken Rastatt klagt auch die Gemeinde Hügelsheim vor dem Landgericht Baden-Baden gegen das Kompostunternehmen. Die Sanierung der betroffenen Flächen und des Grundwassers wird über Jahre Kosten verursachen. Das ganze Ausmaß des Schadens wird von Experten auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
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