Gerichtsverhandlung am Freitag
Klage über 37,5 Millionen Euro wegen Großbrand im Badischen Hof in Baden-Baden – Gebäudeversicherung sieht Schuld bei TÜV Süd

Baden-Baden, 24.09.2024, Bericht: Redaktion Es war eine der großen Tragödien für die historische Bausubstanz Baden-Badens, als der Badische Hof, das älteste Grand Hotel unserer Stadt, am 2. September 2021 lichterloh in Flammen stand. Das Bemühen den mutmaßlichen Brandstifter zur Rechenschaft zu ziehen, war aussichtslos.
Nun verhandelt das Landgericht Baden-Baden eine Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels gegen den TÜV Süd. Die Gebäudeversicherung wirft nach Angaben des Landgerichts dem TÜV Süd vor, anlässlich regelmäßig stattgefundener baurechtlicher Überprüfungen der Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage nicht erkannt zu haben, dass die vorhandene Sprinkleranlage für die Bekämpfung des Brands in dem als Lagerraum genutzten Bereich unzureichend dimensioniert gewesen sei, weshalb ein Löschen des Brandes im Dachgeschoss über die Sprinkleranlage nicht möglich gewesen sei. Auch sei im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch den TÜV Süd übersehen worden, dass über einen Wandhydranten kein ausreichender Druck habe aufgebaut werden können.
Weil der Brand im Dachgeschoss aufgrund dieser Mängel nicht auf den Brandausgangsbereich begrenzt worden sei, habe sich der Brand massiv ausweiten und zu einer Zerstörung des Dachs und weiter Teile des Gebäudes führen können. Es seien zudem massive Löschwasserschäden bis in den Keller des Gebäudes entstanden. Auf die entstandenen Schäden habe die Gebäudeversicherung rund 37,5 Millionen Euro bezahlt, die sie nunmehr im Regresses aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer gegen den TÜV Süd und einen dortigen Mitarbeiter geltend macht. Darüber hinaus verfolge die Gebäudeversicherung die Feststellung der Haftung für weitere Schäden in Millionenhöhe.
Der TÜV Süd bestreite jedoch den Umstand, dass Mängel an Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage vorgelegen hätten und dass diese für die eingetretenen Schäden ursächlich geworden seien. Mit einer Widerklage fordert er von dem klagenden Gebäudeversicherer Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten von rund 66.000 Euro.
Das Landgerichts Baden-Baden verhandelt den Fall am Freitag, 27. September um 09.00 Uhr im Saal 019 des Landgerichts Baden-Baden.
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