Neue Corona-Verordnung

Land ruft dritte Pandemiestufe aus – Verschärfte Maskenpflicht ab Montag – Private Zusammentreffen maximal 10 Personen oder zwei Hausstände – Veranstaltungen maximal 100 Personen

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
17.10.2020, 16:45 Uhr



Stuttgart/Baden-Baden Die baden-württembergische Landesregierung will am Montag die Pandemie-Stufe 3 ausrufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung heute beschlossen. In Baden-Baden gelten bereits ab morgen, 6.00 Uhr, verschärfte Maßnahmen nachdem der 7-Tage-Inzidenz-Wert gestern bei 54,4 lag. goodnews4.de berichtete

Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird in einer Erklärung des Staatsministeriums von heute Nachmittag zitiert: «Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.»

Dazu soll die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt werden. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober, in Kraft, zeitglich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe, heißt es in der Erklärung weiter.

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Auch Gesundheitsminister Manne Lucha wird in der Erklärung zitiert: «Steigen die Neuinfektionen, steigt – verzögert – auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle. Es ist deswegen mit einem zunehmenden Eintrag in die Kliniken und Pflegeheime zu rechnen. Daher sind dann insbesondere pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen verstärkt betroffen. Die Fallzahlen steigen erheblich, der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden. Das gilt es mit aller Macht zu vermeiden.»


Was bedeutet die Ausrufung der 3. Pandemiestufe:
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

• Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß MPK- Beschluss vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

− Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

− Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

− Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt

− Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

• Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

− Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren

− Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.

− Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen

− Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht

− Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes

− Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen

− Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Eine vollständige Übersicht der Maßnahmen kündigt die Landesregierung für Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung an. Diese Maßnahmen gelten von Montag an landesweit. Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen, teilt das Staatsministerium mit.

Die Landesregierung appelliere noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln − Abstand + Hygiene + Alltagsmaske − plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.


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