Kombinierte Inzidenz des Amtsbezirks bei 22,63

Landkreis Rastatt rettet Baden-Baden vor Corona-Einschränkungen – Baden-Badener Rathaus: „Kombinierte Inzidenz des Amtsbezirks des Gesundheitsamtes maßgeblich“ – „45,3“ bei 7-Tages-Inzidenz-Wert für Stadtkreis

Landkreis Rastatt rettet Baden-Baden vor Corona-Einschränkungen – Baden-Badener Rathaus: „Kombinierte Inzidenz des Amtsbezirks des Gesundheitsamtes maßgeblich“ – „45,3“ bei 7-Tages-Inzidenz-Wert für Stadtkreis
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt ist auch für den Stadtkreis Baden-Baden zuständig. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
13.10.2020, 17:10 Uhr



Baden-Baden/Rastatt Auf die Mitteilung des Landesgesundheitsamtes von gestern, dass die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Stadtkreis Baden-Baden überschritten wurde, reagierte heute das Rathaus Baden-Baden. goodnews4.de berichtete. Der Wert lag gestern um 16 Uhr bei 45,30 pro 100.000 Einwohner.

Handeln muss die Stadt Baden-Baden allerdings noch nicht, denn die gemeinsame Ausweisung mit dem Landkreis Rastatt rettet die Stadt vor einschränkenden Maßnahmen. Die 7-Tages-Inzidenz bezogen auf den Landkreis Rastatt gemeinsam mit dem Stadtkreis Baden-Baden liegt nach Angaben des Landratsamtes heute bei insgesamt 22,63.

«Da sowohl für den Stadtkreis Baden-Baden als auch für das Gebiet des Landkreises das Gesundheitsamt Rastatt einheitlich zuständig ist, sind nicht die jeweiligen 7-Tages-Inzidenzen der Kreise, sondern die kombinierte Inzidenz des Amtsbezirks des Gesundheitsamtes maßgeblich», teilt das Rathaus mit. Dies gehe aus dem durch das Sozialministerium veröffentlichten Handlungsleitfaden «Regionale Beschränkungen vom 19. Mai 2020» hervor (Corona-Handlungsleitfaden). «Dass die Inzidenz bezogen auf den Amtsbezirk eines Gesundheitsamts maßgeblich ist, wurde auch nochmals zuletzt durch das Sozialministerium bestätigt», macht das Rathaus nochmals deutlich.

Werde «eine maßgebliche 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohnern überschritten, muss aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums vom 5. Oktober 2020 durch die Ortspolizeibehörde der Stadt Baden-Baden die Höchstteilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten begrenzt werden», so das Rathaus weiter. «Wie bereits in anderen Kreisen im Land», werde «dann die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird die Anzahl der Teilnehmer auf 25 begrenzt werden». In gemeinsamer Absprache von Gesundheitsamt und Ortspolizeibehörde werde zudem entschieden, ob weitere beschränkende Maßnahmen vor Ort zu treffen sind.


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