Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule

Lehrer erhalten Leihlaptops – 65 Millionen für Baden-Württemberg – Seit 3. Juni 2020 gekaufte Geräte förderfähig

Stuttgart, 02.02.2021, Bericht: Redaktion «500 Millionen Euro stellt der Bund für die Ausstattung der Schulen mit Leihgeräten für Lehrkräfte zur Verfügung», teilte das Kultusministerium gestern schriftlich mit. Davon entfallen auf Baden-Württemberg 65 Millionen Euro.

Auf Bundesebene seien die letzten Unterschriften erfolgt, sodass nun mit Umsetzung der Zusatzvereinbarung «Leihgeräte für Lehrkräfte» zum DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg gestartet werden kann. Das Kultusministerium habe hierzu gestern die bereits mit den Spitzenverbänden der Schulträger und dem Finanzministerium abgestimmte Förderbekanntmachung zur Umsetzung veröffentlicht. Kultusministerin Susanne Eisenmann, CDU, erklärte: «Wir geben die Mittel unkompliziert und ohne Antragsverfahren an die Schulträger weiter, damit die Lehrerinnen und Lehrer möglichst schnell ausgestattet werden können. Das heißt, dass wir sehr rasch in die Umsetzung gehen können, die entsprechenden Bekanntmachungen haben wir bereits in den letzten Wochen vorbereitet.» Sobald die Mittel des Bundes eintreffen, würden diese an die Schulträger weitergereicht.

 

«Bereits beim Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte hatte das Land auf ein unkompliziertes Verfahren gesetzt, sodass die Mittel schnell bei den Schulträgern angekommen sind», heißt es in der Mitteilung des Kultusministeriums weiter. Diese seien mittlerweile auch annähernd vollständig verausgabt, die Geräte seien zu einem sehr großen Teil bereits an den Schulen angekommen und dort im Einsatz. «Etwa 300.000 Endgeräte konnten rechnerisch mit den Bundesmitteln in Höhe von 65 Millionen Euro und den zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 65 Millionen Euro beschafft werden», teilte das Ministerium weiter mit.

Von den Bundesmitteln entfallen beim Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte 65 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Das Land müsse hierbei einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen, der vom Land im Zusammenhang mit den Eigenleistungen beim DigitalPakt Schule bereits erbracht worden sei. «An die Schulträger werden diese Mittel je nach Zahl der Lehrerstellen, die auf die Schulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich entfallen, verteilt», so die Mitteilung des Kultusministeriums weiter. Ein Antragsverfahren gäbe es wie beim Sofortausstattungsprogramm nicht, «die Schulträger müssen lediglich drei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen vereinfachten Verwendungsnachweis vorlegen.»

Die schulgebundenen Leihgeräte sollen den Lehrkräften für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen als auch zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung stehen. Förderfähig seien jeweils nur Endgeräte, die für einen digitalen Unterricht geeignet sind. Daher seien Smartphones nicht förderfähig und ausgeschlossen, da sich mit ihnen digitaler Unterricht nur schwer durchführen oder vor- und nachbereiten lässt. Durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn seien zudem Geräte förderfähig, die seit dem 3. Juni 2020 gekauft wurden.

Mehr Informationen zum DigitalPakt Schule: km-bw.de


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