Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „2.400 „Affen“ gingen begeistert aus dem Festspielhaus“ – Zum „Gastkommentar von Frau Dönges“

Baden-Baden, 13.01.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Elmar Hohmann Stellung zu dem goodnews4-Bericht Jonas Kaufmann und Luca Salsi im Festspielhaus Baden-Baden – «Oft waren beide Sänger nicht mit dem Orchester synchron» – «Der Intendant sollte seine Mitarbeiter besser kontrollieren» – Gastkommentar von Inga Dönges.

Liest man den Gastkommentar von Inga Dönges fühlt man sich in einen Volkshochschulkurs «Opernführer für Einsteiger» versetzt. Das kennt man von ihren Rezessionen bereits, man kann darüber hinweglesen, manch einem mag es auch gefallen.

Ich lasse die fachlichen Ausführungen unkommentiert, es wurde genug geschrieben, ob man dem zustimmt oder nicht, überlasse ich der individuellen Beurteilung. Hat man jedoch die Aufführung selbst und die Begeisterung des Publikums erlebt, kann man den Auslassungen in vielen Punkten nicht zustimmen.

Ein nahezu ausverkauftes Haus ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass Intendant Benedikt Stampa mit dem angebotenen Programm und den agierenden Künstlern den Geschmack des Publikums perfekt getroffen hat (abgesehen von einer Dame auf dem 2. Balkon).

 

Was mir in diesem Kommentar besonders missfällt, ist die wenig qualifizierte Meinung der Schreiberin zum Festspielhaus und seinem Publikum. 2.400 begeisterte Besucherinnen und Besucher werden als mit Zucker «betörte» Affen bezeichnet, als von den Rattenfängern (Solisten und Dirigent werden als solche bezeichnet) Vereinnahmte und der begeisterte Applaus und die Bravi-Rufe setzte Frau Dröges mit dem Gejohle auf Fußballplätzen gleich. Üblicherweise bezeichnet man solcherart Begeisterung als Standing Ovation.

Und weiter geht die Kritik: lange Garderobeschlangen (bei voll besetztem Haus, wie kann das anders sein?), Reisebusse auf dem Vorplatz und dann kommt noch eine Assoziation, nämlich die zu einer Kaffeefahrt (20:00 nicht 18:00 Uhr). Dann wird auch noch das Programmheft als Kabarett-Prospekt verrissen und dem Intendanten eine bessere Kontrolle seiner Mitarbeiter empfohlen. Liest sich so eine sachliche Kritik zu einem Konzert?

Die abschließende Frage «Quo vadis Festspielhaus» beantwortet sich für mich sehr klar: «Weiter auf der Erfolgsspur»!

Elmar Hohmann
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.