Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Ich danke den Autoren“ – „Für die Badeärzte bedeutet die Beschneidung des Gesundheitsstandorts Baden-Baden ein Ignorieren der Stadtgeschichte und -Identität“
Baden-Baden, 16.09.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Dr. med. I.J. Tilemann Stellung zu dem goodnews4-Bericht Wissensgrundlage zur Klinik-Frage – Verein «Für Baden-Baden»: «Warum ein Klinikum in Baden-Baden bleiben muss».
Ich danke den Autoren des Artikels «Wissensgrundlage zur Klinik-Frage» für Ihre detaillierten Nachforschungen und ihr beharrliches Nachhaken. Diese umfangreiche Darstellung ist dringend notwendig zur Ergänzung der offiziellen «Informationen». Ich hoffe sehr, dass sich die Stadträte mindestens genauso mit der Klinikzukunft und damit der Zukunft unserer Stadt beschäftigen wie diese engagierten Bürger.
Ich möchte diesem Artikel noch einen bisher vernachlässigten Aspekt hinzufügen. Die Bundesländer sind verpflichtet, eine Krankenhausplanung durchzuführen. Nach der Krankenhausreform wird nicht mehr mit «Krankenhausbetten» kalkuliert, sondern nur noch die Fallzahl der Inanspruchnahme von Patienten der verschiedenen Leistungsgruppen, heute Abteilungen genannt. Der Krankenhausbedarfsplan für Bayern wurde im Januar 2024 fortgeschrieben. Hier findet man folgende Hinweise: «Der Krankenhausplan soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Krankenhäuser durch Zusammenarbeit und Aufgabenteilung untereinander die Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten sicherstellen können. Das bedeutet aber auch, dass aus Kosten- und Qualitätsgründen nicht jedes Krankenhaus ein breites Spektrum an Fachrichtungen vorhalten … kann.»
Der Krankenhausbedarfsplan von Baden-Württemberg ist aus dem Jahr 2010 und bisher nicht fortgeschrieben. Hier wird formuliert: Das Land verzichtet darauf, den Versorgungsauftrag von Krankenhäusern bis ins Detail festzulegen. «Der Krankenhausplan legt in der Regel den Standort, die Gesamtplanbettenzahl, die bedarfsgerechten Fachabteilungen und die Leistungsschwerpunkte fest.» Auf eine Anfrage der FDP im Mai dieses Jahres im Landtag antwortete Minister Manfred Lucha (Grüne): «Derzeit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) auf Bundesebene in vollem Gange. Wird das KHVVG auf Bundesebene beschlossen, muss das Land die im KHVVG enthaltene Leistungsgruppen-Systematik umsetzen. Auch wenn das KHVVG nicht beschlossen werden sollte, plant das Land durch Anpassungen des eigenen Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG) eine wie im nordrhein-westfälischen Krankenhausplan 2022 vorgesehene differenzierte Planungssystematik.» Die Bedarfsplanung in Baden-Württemberg wird also erst nach dem Beschluss der Bundesregierung gestartet! Das KMB plant immer noch in «Betten» ohne Absprache mit den Krankenhäusern der Umgebung. Diese Planung kann in einem Jahr Makulatur sein!
Als Vorsitzende des Badeärztlichen Vereins habe ich von unseren Mitgliedern bisher nur Plädoyers für den Erhalt des Klinikstandorts Baden-Baden gehört. Für die Badeärzte bedeutet die Beschneidung des Gesundheitsstandorts Baden-Baden ein Ignorieren der Stadtgeschichte und -Identität. Wir plädieren außerdem dafür, die Hülle «Weltkulturerbe» mit konkretem Leben zu füllen, d. h. mit koordinierten Gesundheitsangeboten. Die Informationstafeln liest man bei einem Tagesbesuch; zum Good-good-life gehört als Erstes Gesundheit!
Dr. med. I.J. Tilemann
Vorsitzende Badeärztlicher Verein Baden-Baden e.V.
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