Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Mit diesen Ausführungen liegt Kurt Hermann falsch“ – Zum goodnews4-Bericht „Die Opferrolle der AfD“

Baden-Baden, 27.06.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Boris Fernbacher Stellung zu dem goodnews4-Bericht Die Opferrolle der AfD – «Missachtung des Wählerwillens» – Kurt Hermann bleibt aus gutem Grund besonnen.

Da man so die Sympathie der Umwelt gewinnen kann, kommt es heutzutage immer mehr in Mode, sich selbst in die Rolle des vermeintlich unschuldigen Opfers zu begeben. Das hat auch die AfD und deren Landtagsabgeordneter Kurt Hermann erkannt: Er klagt es als «undemokratisch» an, dass die anderen Parteien bei der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Ausschüssen im Landtag, die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten nicht gewählt haben. Damit würde nach Herrn Hermann sogar der «Wählerwille von 1,1 Millionen Einwohnern missachtet». Mit diesen Ausführungen liegt Kurt Hermann natürlich aber falsch:

 

Die Bürger haben bei der Landtagswahl nur die Kandidaten der einzelnen Parteien gewählt und nicht über die Besetzung der Posten der Ausschussvorsitzenden im Landtag abgestimmt. Die Abgeordneten wählen diese in geheimer Abstimmung, und es steht ihnen frei, Kandidaten einer Partei auch abzulehnen. Dies wurde für den Bundestag nach Klage der AfD-Fraktion vom Bundesverfassungsgericht bereits 2024 bestätigt (Az. 2 BvE 1/20 und Az. 2 BvE 1/21). Die Geschäftsordnung des Bundestages garantiert den Fraktionen zwar das Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussposten nach ihrem jeweiligen Stärkeverhältnis (Zugriffsverfahren), sie erzwingt jedoch keine Wahl der vorgeschlagenen Personen. Aus der über viele Jahre eingebürgerten Tradition, dass alle anderen Parteien dem von einer Partei vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden je nach Stärke deren Fraktion zustimmen, kann man dennoch kein Rechtsanspruch ableiten, dass die anderen Parteien die eigenen Kandidaten bei den Wahlen immer widerspruchslos «durchwinken». Abgeordnete sind nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes auch in ihrem Abstimmungsverhalten nicht an Weisungen gebunden und ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen.

Auch die Klage von Herrn Hermann, dass es «bereits im Vorfeld der sogenannten Wahlen interfraktionelle Absprachen» gegeben habe, ist nicht berechtigt. Es ist in Parlamenten gang und gäbe und auch nicht undemokratisch, dass man sich vor Abstimmungen auch fraktionsübergreifend abspricht. Bedenklich ist folgende von Kurt Hermann getätigte Aussage: «Die AfD hat allen Vorschlägen der anderen Parteien zugestimmt, wie es in echten Demokratien üblich ist.» Will der Baden-Badener AfD-Landtagsabgeordnete damit zum Ausdruck bringen, dass wir in Deutschland keine wirkliche Demokratie haben, oder dass er unsere Demokratie in ihrer jetzigen Form gar ablehnt? Wer sich so abwertend über unsere Demokratie äußert, braucht sich auch nicht wundern, wenn die Vertreter anderer Parteien ihn und seine Fraktionskollegen in Landtagen und auch im Bundestag nicht zu Ausschussvorsitzenden wählen.

Boris Fernbacher
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.