Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zu „100 Euro Bußgeld gegen einen 12-Jährigen“ – Stadtwerke Baden-Baden keine „untere Verwaltungsbehörde“

Baden-Baden, 20.05.2022, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Dieter Bleich Stellung zu den goodnews4-Berichten Corona-Exempel in Baden-Baden − 12-Jähriger soll 100 Euro bezahlen − Vater über Vorgehen der Stadtwerke Baden-Baden fassungslos und Baden-Badener Stadtwerke-Chef Oehler rechtfertigt 100-Euro-Bußgeld für 12-Jährigen − Verfahren wird «intern diskutiert».

In der Corona-Verordnung findet sich folgender Hinweis: «Die Festlegung der konkreten Geldbuße erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dies ist in der Regel die nach § 36 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 OWiG i.V.m. § 2 OWiZuVO i.V.m. § 15 LVG zuständige untere Verwaltungsbehörde als Bußgeldbehörde.»

Die Stadtwerke Baden-Baden stellen ja wohl keine «untere Verwaltungsbehörde» dar und können somit überhaupt kein Bußgeld verhängen. So verhält es sich beispielsweise beim Fahren ohne Ticket auch nicht um eine Geldbuße, sondern um ein «erhöhtes Transportentgelt» im Sinne einer Vertragsstrafe. Eine Vertragsstrafe (von der der Fahrgast noch nicht einmal Kenntnis hatte) kann von einem Minderjährigen (hier: 12 Jahre!) niemals rechtsgültig vereinbart werden.

Dieter Bleich
Baden-Baden


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