Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum goodnews4-Bericht „Degenhardt und Lopatecki zur Krise Klinikum Mittelbaden“ – „De Wahrheit über die Kosten, die ganze Wahrheit muss auf den Tisch – nicht nur der Preis per Heute!“
Baden-Baden, 29.09.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Kurt Krause Stellung zu dem goodnews4-Bericht Karl-Georg Degenhardt und Mark Lopatecki zur Krise Klinikum Mittelbaden – «Alternative Konzepte transparent darstellen und miteinander zu vergleichen».
Die Autoren Degenhardt und Loatecki fordern alternative Konzepte transparent darzustellen und miteinander zu vergleichen. Ein guter, zielführender Vorschlag. Ich habe aber den Eindruck, dass es bis heute keine Darstellung der GESAMT-Kosten eines derartigen Projektes gibt, die Grundlage für eine rationale Entscheidung sein könnte.
In der öffentlichen Diskussion wird die Bausumme von rund 750.000.000 EUR erwähnt, der erhoffte Landeszuschuss von rund 350.000.000 EUR (?), die laufenden Verluste der Klinik (2026 24 Mio EUR, 2027 32 Mio EUR) die laufenden Investitionen von 10 Mio EUR, so dass sich bis 2030 ein Defizit von 114 Mio EUR ergäbe.
Nun, niemand wird annehmen wollen, dass der per jetzt kalkulierte Baupreis des Zentralklinikums im Laufe der nächsten 10 Jahre noch gültig sein wird. Bei der Annahme von nur 3 Prozent Inflation p.a. wird sicher mehr als 1.000.000.000 EUR herauskommen, Begleitende Bauplanung wird sicher noch ein Sahnehäubchen oben draufsetzen. Der erhoffte Zuschuss des Landes ist sicher fix, so dass Baden-Baden dann 40% von 650 Mio. EUR zu schultern hätte: 260.000.000 EUR.
Muss man eigentlich davon ausgehen, dass, wenn PISA unsere Gemeinderatsmitglieder untersuchen würde, das Ergebnis besser wäre als an Schulen? Ich habe da meine Zweifel.
Zunächst sind einmal für ca. 5 Jahre Bauzeitzinsen aufzubringen. Nehmen wir an es seien (Stand heute) 3,6 Prozent p.a. mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Die durchschnittliche Schuldsumme während der Bauzeit wäre 130 Mio. EUR, macht 4,6 Mio EUR. pro Jahr, also 23 Mio. EUR Kreditzinsen. Nach Fertigstellung 9,2 Mio EUR pro Jahr und das für mindestens 30 Jahre, voraussichtlich mit Zinsanpassung alle 10 Jahre. Mal über den Daumen geschätzt 150 Mio. EUR.
Dann muss man wissen, die Krankenhäuser in Rastatt und Baden-Baden sind nach mehr als 50 Jahren voll abgeschrieben. Die AfA auf den Neubau beträgt dann bei 50 Jahren Restnutzungszeit 40 Prozent von 1.000.000.000 x 2 Prozent, nach Adam Riese 8 Mio EUR p.a., die zu den laufenden jährlichen Defiziten zusätzlich zu finanzieren sind.
Ja, ach wie dumm, tilgen musss man die 260 Mio. EUR ja auch. Nehmen wir an 2 Prozent p.a., dann wären das 5.200.000 EUR p.a. Experten der Baufinanzierung können solche Annuitäten sicher besser ausrechnen, aber die Richtung der Argumente und die Größenordnung müssten annähernd stimmen.
Der Kredit würde die Stadt von 2030 bis 2060 mit erheblichen Finanzierungskosten belasten. Geld, das auf anderen Gebieten der Daseinsfürsorge dann fehlen würde.
Die letzte größere Investition in Höhe von 20 Mio. EUR war der Erwerb des Festspielhauses. In diesem Fall hatte die Stadt es nicht geschafft, den Betrag innerhalb von 20 Jahren anzusparen. Das lässt Böses für die Zukunft erwarten, wenn man sich verhebt, weil man den falschen Propheten folgt oder einem Noch-Medizinischem Geschäftsführer, der sich als Privatdozent immer gewünscht hat, Professor zu werden und an einer richtigen Klinik, einer Universitätsklinik, zu arbeiten. Das stimmt doch, oder?
Kurt Krause
Baden-Baden
Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.
«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de
Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.
1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.
2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.
3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.
5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.
6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.
7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.
9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







