Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum Leserbrief von Michael Trey – „Schreibt man der betreffende Tageszeitung einen Leserbrief“

Baden-Baden, 27.03.2019, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Bernd Leicht Stellung zu dem Leserbrief von goodnews4-Leser Michael Trey Leserbrief «Meine Meinung» − «Müsste der Leserbrief eigentlich nicht im BT erscheinen?» − «Mit den Betroffenen reden und nicht über sie».

Zum heutigen Leserbrief von Michael Trey möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Zwischen den Zeiten eines Johann Carolus und heute liegen über 400 Jahre. Forderte Johann Carolus seine Leser noch zur Korrektur und Richtigstellung seiner Publikationen auf, so nehmen sich die heutigen Zeitungen das Recht, Lesermeinungen oder Richtigstellungen nicht zu veröffentlichen. Schreibt man der betreffenden Tageszeitung einen Leserbrief oder als E-Paper-Kunde einen Kommentar, dann behält sich die Zeitung ausdrücklich vor, diesen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Darauf wird der Kommentarschreiber mit folgendem Text ausdrücklich hingewiesen: «Der Verlag Badisches Tagblatt GmbH ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Beiträge und übernimmt keine Gewährleistung für die Identität der Verfasser, die Genauigkeit, die Vollständigkeit oder die Verwendungsfähigkeit irgendwelcher Informationen. Die Beiträge drücken die Meinungen der Verfasser aus, die nicht notwendigerweise mit den Ansichten des Verlags Badisches Tagblatt GmbH übereinstimmen. Das Verfassen von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen ist untersagt. Beiträge dieser Art werden ohne Rückmeldung an den Verfasser entfernt. Der Verlag Badisches Tagblatt GmbH behält sich das Recht vor, Beiträge zu entfernen.»

Rassistische, pornografische und menschenverachtende Kommentare haben in einer Tageszeitung absolut nichts verloren, ich glaube darüber muss nicht diskutiert werden. Allerdings gibt es auch Beiträge, die nicht ins Konzept irgendeines Redakteurs passen und die werden einfach nicht veröffentlicht, oder kurz nach dem Erscheinen kommentarlos gelöscht, weil sich der Verlag ja das Recht vorbehält, Beiträge zu entfernen. Ob der Beitrag die Meinung des Verfassers ausdrückt, ist für die Zensur im Verlag dabei ohne Relevanz. Besonders pikant ist auch die Tatsache, dass ein Polizeibericht – der in unserer Heimatzeitung nur unvollständig gedruckt wurde – als richtigstellender Kommentar wohl veröffentlicht, allerdings im gleichen Arbeitsschritt mit zwei völlig sinnlosen Kommentaren anderer Themen auf Position 3 gesetzt wurde. Wer schaut denn auch noch nach, was auf Position 3 steht. Nach einer gewissen Zeit, bzw. wenn neue Kommentare freigeschaltet werden, verschwinden die blödsinnigen Kommentare wie durch Geisterhand. Das sind keine aus der Luft gegriffenen Behauptungen, sondern Tatsachen die detailliert nachgewiesen werden können.

Wenn «goodnews4» die Leserzuschriften ohne Korrektur und Kürzung veröffentlicht, dann ist das noch lange keine Garantie dafür, dass das in anderen Redaktionen ebenfalls so gehandhabt wird. Das hat dann wohl nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, aber in der betreffenden Redaktion sieht man das wohl eher so: was nicht gedruckt wird, muss auch den Leser nicht interessieren. So funktioniert heute investigativer Journalismus. Wer jetzt immer noch ein Gespräch mit den Redakteuren unserer Heimatzeitung führen möchte, der kann das gerne tun, obwohl das Ergebnis dieser Mühe nach meinen Erfahrungen schon im Vorfeld abzusehen ist.

Bernd Leicht
Muggensturm


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