Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum Leserbrief von Volker Lorenz – „Der Angriff Russlands 2022 ist völkerrechtswidrig. Punkt.“

Baden-Baden, 10.04.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Philipp Helber Stellung zu dem Leserbrief von goodnews4-Leser Volker Lorenz Leserbrief «Meine Meinung» – «Am Krieg in der Ukraine ist aber nichts ambivalent, Herr Kuhs».

Der Angriff Russlands 2022 ist völkerrechtswidrig. Punkt. Aber genau deshalb sollte man ehrlich bleiben – und nicht so tun, als hätte dieser Konflikt erst gestern begonnen.

Ich habe bereits 2015 humanitäre Hilfe im Donbass unterstützt. Ich habe gesehen, was dieser Krieg schon damals angerichtet hat. Deshalb frage ich Sie ganz direkt: Wo waren Sie damals? Wo war der große Aufschrei?

Seit 2014 sind im Donbass über 14.000 Menschen ums Leben gekommen. Das ist keine Randnotiz – das ist die Vorgeschichte dieses Krieges. Und genau diese blenden Sie komplett aus. Stattdessen reduzieren Sie alles auf ein einfaches Weltbild: hier gut, dort böse. So funktioniert Realität aber nicht.

Auch die Lage auf der Krim, historische Verbindungen und politische Spannungen gehören dazu – genauso wie jahrelange geopolitische Konflikte und gescheiterte Diplomatie. Das rechtfertigt keinen Krieg. Aber es erklärt, warum es überhaupt so weit kommen konnte.

 

Was mich wirklich irritiert: Erst als der Krieg 2022 eskaliert ist, wurde die Empörung laut. Vorher? Kaum Interesse, kaum öffentliche Debatte in dieser Intensität. Heute hingegen werden Milliarden ausgegeben, während im eigenen Land an allen Ecken das Geld fehlt. Deutschland hätte eine andere Rolle spielen können – eine diplomatische, vermittelnde. Genau das wäre unsere Aufgabe gewesen. Wer all das anspricht, relativiert nichts. Er weigert sich nur, einfache Antworten auf einen komplexen Konflikt zu akzeptieren. Und genau diese Differenzierung fehlt in Ihrem Leserbrief komplett.

Philipp Helber

Stadtrat im Gemeinderat Rastatt
1. Vorsitzender, AfD Stadtverband Rastatt
Vorstand, AfD Kreisverband Baden-Baden/Rastatt


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.