Leserbrief

Leserbrief „Meinen Meinung“ - Zum Artikel von Harald Holzmann im Badischen Tagblatt: „Grenke: Die ganze Stadt würde profitieren“

Baden-Baden, 09.03.2018, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Joachim Velten Stellung zu einem Artikel von Harald Holzmann im Badischen Tagblatt vom 7. April 2018: «Grenke: Die ganze Stadt würde profitieren».

In dem für circa 15 Jahre geplanten Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Baden-Baden vom 05.03.2014 wird eine Nutzung in Oosscheuern als Mischgebiet festgelegt.

Den Bodenrichtwert eines Grundstücks regelt die BRW-RL des BMVBS. Die Bodenrichtwertzonen sollen so abgegrenzt werden, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück nicht erheblich sind.

Das Geoportal des Stadtkreises Baden-Baden gibt auf seiner Internetseite für Oosscheuern einen Bodenrichtwert, BRW, von 340 Euro pro Quadratmeter bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 an, Stand: 31.12.2016.

Das Projekt «Dienstleistungsbereich Aumattstraße» geht bei einer Grundstückgröße von 8.800 m² von einer GFZ von 1,49 aus.

Herr Wolfgang Niedermeyer, Vorsitzender des Vereins Stadtbild Baden-Baden e.V., spricht in einem Interview mit goodnews4 sogar von einer GFZ von 2,4.

Anlage 1 der Vergleichswertrichtlinie VW-RL des BMUB enthält die Umrechnungskoeffizienten (UK) bei unterschiedlicher baulicher Nutzung.
UK für WGFZ 0,8 = 0,910
UK für WGFZ 1,5 = 1,195
UK für WGFZ 2,4 = 1,470
Bodenrichtwert (GFZ 1,5) = 340 €/m² 1,195/0,910 = 446 €/m²
Bodenrichtwert (GFZ 2,4) = 340 €/m² 1,470/0,910 = 549 €/m²

Nach § 1 BauGB besteht auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen kein Anspruch. Die Stadt Baden-Baden ist nicht verpflichtet einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den dennoch geplanten Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich überwiegend die Fläche des Projekts «Dienstleistungsbereich Aumattstraße» abdeckt, steigt der Wert des Baugrundstücks (8.800 m²) im Fall von GFZ 1,5 um 31 Prozent, im Fall von GFZ 2,4 sogar um 61 Prozent. Bei einer GFZ von 1,2 beträgt der Wertzuwachs 932.800,- Euro; bei GFZ 2,4 sogar 1.839.200,- Euro.

Wer hier in erster Linie profitiert ist mir damit klar.

Joachim Velten
Baden-Baden


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