Schwerpunkt der Neuinfektionen im Stadtgebiet
Maskenpflicht ab morgen früh 8.00 für Innenstadt Bühl angeordnet – 7-Tage-Inzidenz mit 222 Fällen – Karte hier
Bericht von Nadja Milke
28.04.2021, 15:10 Uhr
Bühl Ab morgen, Donnerstag, den 29. April, gilt für den täglichen Zeitraum von 8.00 bis 22.00 Uhr in Teilen der Bühler Innenstadt eine Maskenpflicht. Sie gilt befristet bis zum 20. Mai.
Die 7-Tage-Inzidenz stieg heute in Bühl bedingt durch 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage auf einen Wert von 222. In Baden-Baden liegt der Wert, Stand gestern, bei 146,8. goodnews4.de berichtete. Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt habe wegen der hohen Inzidenz im Einvernehmen mit der Stadt Bühl für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen, teilte das Landratsamt Rastatt heute Nachmittag mit. Schon morgen früh tritt die Anordnung in Kraft.
Insgesamt gibt es in der Stadt Bühl nach Angaben des Landratsamtes Rastatt derzeit 116 aktive Fälle. «Aus geographischer Sicht liegt der Schwerpunkt der Neuinfektionen im Stadtgebiet, weniger betroffen sind die Ortsteile,» heißt es in der Mitteilung des LRA. Das Infektionsgeschehen sei diffus und nach wie vor bestehe eine hohe regionale Belastung des Gesundheitssystems im Landkreis Rastatt. Der COVID-Bereich des Klinikum Mittelbadens sei «derzeit mit 68 COVID-19 Patienten belegt - auf der Intensivstation werden 11 COVID-19 Patienten versorgt.»
Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff sei «in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig». In der Mitteilung des Landratsamtes heißt es weiter: «Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen.» Weniger belastende und ebenso wirksame Maßnahmen seien nach Ansicht der Behörde nicht ersichtlich. Die Belastung durch das Tragen einer Maske sei von relativ geringer Intensität. «Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung», heißt es abschließend in der Mitteilung des Rastatter Landratsamts.
Plan zum Gültigkeitsbereich der Masken-pflichtzone im Stadtgebiet Bühl.
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