Nur für Fußgänger

Maskenpflicht auch in Lichtentaler Allee – Allgemeinverfügung erweitert

Maskenpflicht auch in Lichtentaler Allee – Allgemeinverfügung erweitert
In dem "beliebten Ausflugs- und Erholungsziel" Lichtentaler Allee gilt ab morgen ebenfalls Maskenpflicht. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
31.03.2021, 18:45 Uhr



Baden-Baden Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt, das auch für den Stadtkreis Baden-Baden zuständig ist, hat die Maskenpflicht auf die Lichtentaler Allee erweitert. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab morgen, Donnerstag, 1. April 2021.

In Abstimmung mit der Stadt Baden-Baden wurde der bisherige Bereich, der aus weiten Teilen der Innenstadt besteht, «auf dieses beliebte Ausflugs- und Erholungsziel ausgedehnt, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen», heißt es in der Begründung. Auch in den anderen Zentren der Innenstadt wie Leopoldsplatz, Augustaplatz, Fußgängerzone gilt die Maskenpflicht, gültig täglich zwischen 8 Uhr und 21 Uhr. goodnews4.de berichtete.

In der Allgemeinverfügung wurde außerdem konkretisiert, dass die Maskenpflicht nur für Fußgänger gilt – und zwar unabhängig davon, ob ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Passanten eingehalten werden kann. Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis 17. April 2021. Sie tritt außer Kraft, sofern die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Stadtkreis Baden-Baden in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt.

Plan zum Gültigkeitsbereich der Maskenpflichtzone im Stadtgebiet Baden-Baden
Quelle: Landratsamt Rastatt:

Bild Plan


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