Gerichtsverhandlung

Millionen-Urteil verschoben – Prozess um Badischen Hof geht weiter

Millionen-Urteil verschoben – Prozess um Badischen Hof geht weiter
Am 2. September 2021 brannte der Badische Hof. Foto: Archiv

Baden-Baden, 17.12.2024, Bericht: Redaktion Es war eine der größten Feuer-Katastrophen in der jüngeren Geschichte von Baden-Baden. Weite Teile des Grand Hotels Badischer Hof wurden zerstört. Nun ist das Landgericht Baden-Baden gefordert mit einer Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels gegen den TÜV Süd.

Am Freitag sollte es zu einer Entscheidung kommen. Doch die 2. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden hat mit Verfügung von gestern den Termin zur Verkündung der Entscheidung aufgehoben. Es «weiterer Sachvortrag der Klägerseite bei Gericht eingegangen, zu dem der Beklagtenseite Gelegenheit zur Stellungnahme bis Ende Januar 2025 eingeräumt wurde».

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Die Gebäudeversicherung wirft nach Angaben des Landgerichts dem TÜV Süd vor, anlässlich regelmäßig stattgefundener baurechtlicher Überprüfungen der Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage nicht erkannt zu haben, dass die vorhandene Sprinkleranlage für die Bekämpfung des Brands in dem als Lagerraum genutzten Bereich unzureichend dimensioniert gewesen sei, weshalb ein Löschen des Brandes im Dachgeschoss über die Sprinkleranlage nicht möglich gewesen sei. Auch sei im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch den TÜV Süd übersehen worden, dass über einen Wandhydranten kein ausreichender Druck habe aufgebaut werden können. Weil der Brand im Dachgeschoss aufgrund dieser Mängel nicht auf den Brandausgangsbereich begrenzt worden sei, habe sich der Brand massiv ausweiten und zu einer Zerstörung des Dachs und weiter Teile des Gebäudes führen können. Es seien zudem massive Löschwasserschäden bis in den Keller des Gebäudes entstanden. Auf die entstandenen Schäden habe die Gebäudeversicherung rund 37,5 Millionen Euro bezahlt, die sie nunmehr im Regresses aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer gegen den TÜV Süd und einen dortigen Mitarbeiter geltend macht. Darüber hinaus verfolge die Gebäudeversicherung die Feststellung der Haftung für weitere Schäden in Millionenhöhe.

 

Der TÜV Süd bestreite jedoch den Umstand, dass Mängel an Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage vorgelegen hätten und dass diese für die eingetretenen Schäden ursächlich geworden seien. Mit einer Widerklage fordert er von dem klagenden Gebäudeversicherer Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten von rund 66.000 Euro.




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