Stellungnahme des Kultusministeriums

Nervosität in Stuttgart – Masken-Streit zwischen Kultusministerin und Lehrer-Gewerkschaft – „Wer so etwas in die Welt setzt“

Nervosität in Stuttgart – Masken-Streit zwischen Kultusministerin und Lehrer-Gewerkschaft – „Wer so etwas in die Welt setzt“
Susanne Eisenmann, Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg. Foto: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Stuttgart, 16.12.2020, Bericht: Redaktion Scharf reagierte das Kultusministerium auf Aussagen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW. Dass den Grundschulen untersagt worden sei, auf eigene Initiative FFP2-Masken zu kaufen, dementierte das Ministerium von Susanne Eisenmann.

Die Stellungnahme des Kultusministeriums im Wortlaut:

Die Behauptung, das Kultusministerium habe den Grundschulen untersagt, auf eigene Initiative FFP2-Masken zu kaufen, weist das Ministerium als falsch zurück. «Wer so etwas in die Welt setzt, sollte überprüfen, ob man eine Debatte auch auf Basis von Fakten führen kann», sagt eine Sprecherin. Auch die weitere Behauptung, das Ministerium habe den Kommunen untersagt, dass diese aus dem 40-Millionen Programm «Schulbudget» für die Schulen FFP2-Masken kaufen, ist erstaunlich faktenbefreit. «Die mit den Kommunen abgestimmten Förderrichtlinien sehen vor, dass die Gelder für Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung sowie für raumlufthygienische Maßnahmen wie etwa CO2-Sensoren oder mobile Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden können. Das heißt also, dass andere Anschaffungen nicht über dieses Programm förderfähig sind. Das trifft auf Masken genauso wie auf Seifenspender oder Klopapier zu», so die Sprecherin.

Es ist dem Kultusministerium ein wichtiges Anliegen, die Schulen nach der ersten großen Maskenlieferung im Sommer weiterhin mit Masken zu versorgen. Aktuell läuft die zweite große Versandaktion von rund 8,4 Millionen FFP2-Masken aus dem Lagerbestand des Sozialministeriums. Nach Weihnachten folgt die Auslieferung von weiteren rund 24,3 Millionen OP-Masken an die Schulen, ebenfalls aus dem Lagerbestand des Landes. Die Masken werden – entsprechend der rechtlichen Festlegung, an welchen Einrichtungen eine Maskenpflicht besteht – an die weiterführenden Schulen, die sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren sowie an die beruflichen Schulen verteilt. «Die Landesregierung hat auf Basis von wissenschaftlichen Studien sowie der Einschätzung des Landesgesundheitsamt entschieden, an den Grundschulen von einer Maskenpflicht abzusehen. Ausschlaggebend ist, dass zahlreiche Studien und Daten der Gesundheitsbehörden darlegen, dass Kinder unter zehn Jahren vergleichsweise wenig zum Infektionsgeschehen beitragen. Wir wollen nicht durch Maskenlieferungen an Grundschulen den Eindruck erwecken, dass sich diese fachliche Einschätzung geändert habe. Auch wollen wir nicht suggerieren, an den Grundschulen werde es künftig ebenfalls Pflicht, eine Maske zu tragen», sagt die Sprecherin. Allen Personen an den Schulen stehe es aber selbstverständlich frei, auch abseits der Maskenpflicht freiwillig einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.


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