Aus dem Oberlandesgericht Karlsruhe

Oberlandesgericht spricht Machtwort im KSC-Streit – Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 100.000 Euro eingestellt

Oberlandesgericht spricht Machtwort im KSC-Streit – Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 100.000 Euro eingestellt
KSC-Präsident Ingo Wellenreuther verlor im Jahr 2012 als Kandidat die OB-Wahl in Karlsruhe gegen Amtsinhaber Frank Mentrup. Fotos: Archiv

Karlsruhe, 30.10.2019, Bericht: Redaktion Der Streit zwischen dem Karlsruher Sport-Club und der Stadt Karlsruhe nahm in den letzten Wochen groteske Züge an. Ein Gerichtsvollzieher sollte für den KSC im Rathaus tätig werden. Nun sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Machtwort.

Noch in der letzten Woche hatte der KSC gegen die Stadt Karlsruhe einen Vollstreckungsversuch unternommen. Ob nach dem nicht anfechtbaren Urteil des Oberlandesgerichts Ruhe einkehrt in Karlsruhe, wird man abwarten müssen. KSC-Präsident Ingo Wellenreuther verlor im Jahr 2012 als Kandidat die Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe gegen Amtsinhaber Frank Mentrup.

Die Erklärung des Oberlandesgerichtes im Wortlaut:

Mit Urteil vom 27. September 2019 hat das Landgericht Karlsruhe auf Antrag der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die Stadt Karlsruhe zur Herausgabe des sogenannten «Totalunternehmervertrages» zwischen der Stadt und dem mit dem Stadionbau beauftragten Unternehmen sowie verschiedener weiterer Unterlagen verpflichtet ist. Die Stadt Karlsruhe hat gegen dieses Urteil am 15.10.2019 Berufung eingelegt und gleichzeitig beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe einstweilen einzustellen.

Der Senatsvorsitzende hat der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH am 16.10.2019 bis zum 25.10.2019 Gelegenheit gegeben, zu dem Antrag der Stadt Karlsruhe auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Stellung zu nehmen. Am 25.10.2019 hat die KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH bei der Stadt Karlsruhe einen Vollstreckungsversuch unternommen.

Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen eine von der Stadt Karlsruhe zu erbringende Sicherheitsleistung von 100.000 Euro bis zum 8. November 2019 einstweilen eingestellt.

Der Senat hat diese Entscheidung so begründet, dass die Tatsache, dass die KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil des Landgerichts Karlsruhe bereits eingeleitet hat, eine umgehende Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfordert. Der Senat benötigt für die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung aufgrund des komplexen Sachverhalts einen angemessenen Zeitraum. Eine endgültige Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung soll innerhalb der im heutigen Beschluss genannten Frist ergehen.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2019, Az. 8 U 122/19


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