Gerichtsentscheidung

Rastatter Fußballer können sich freuen – Rechtsanwalt Walker: „Gericht geht derzeit vom Fortbestand eines ungekündigten Pachtvertrages aus“

Rastatter Fußballer können sich freuen – Rechtsanwalt Walker: „Gericht geht derzeit vom Fortbestand eines ungekündigten Pachtvertrages aus“
Klaus-Eckhard Walker. Foto: Archiv

Rastatt/Baden-Baden, 18.06.2026, Bericht: Rathaus Die Stadt Rastatt stelle das Nutzungsrecht von Rastatt 04 derzeit nicht in Abrede, teilt der Rastatter Rechtanwalt zu einem Urteil des Landgerichts Baden-Baden mit.

Die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden vom Montag kommentiert Klaus-Eckhard Walker, Rechtsanwalt des Fußballvereins Rastatt 04, in einer ausführlichen Pressemitteilung.

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Die Mitteilung von Klaus-Eckhard Walker vom 17. Juni 2026 im Wortlaut:

Das Gericht geht in seiner Entscheidung derzeit vom Fortbestand eines ungekündigten Pachtvertrages aus. Gegenstand des Rastatts war neben der Dauer des Pachtverhältnisses die Wirksamkeit der vertraglich vereinbarten Vollstreckungsklausel zur Räumung und Herausgabe des Sportgeländes am Münchfeldstadion.

 

Rechtsanwalt Walker: «Dass nach diesem Urteil die Auseinandersetzung mit der Stadt Rastatt letzten Endes erst entschieden werden könnte, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wollte der FC Rastatt 04 e.V. mit seinem Vorgehen vermeiden. Dass dies zu verhindern nicht gelungen ist, ist bedauerlich. Ob Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt werden wird, bleibt zu prüfen.»

Der FC Rastatt 04 e.V. hatte in der Vergangenheit auf eine mit der Oberbürgermeisterin Monika Müller getroffene Übereinkunft vom 12.12.2024 vertraut. Zu diesem Zeitpunkt waren sich alle Beteiligten noch einig, dass der FC Rastatt 04 e.V. und der Rastatter SC / DJK 2013 e.V. das Gelände am Münchfeldstadion – vorausgesetzt es käme zu einem Klinikneubau auf dem ehem. RSC / DJK-Gelände - gemeinsam untereinander aufteilen und selbständig nebeneinander nutzen werden. Dem entsprechenden Planungsentwurf der städtischen Planungsfirma Astoc GmbH waren seit 2021 eine Mehrzahl von Gesprächen vorausgegangen.

Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Rastatt und dem Rastatter Traditionsvereins FC Rastatt 04 e.V. hatte sich an einem Schreiben der Oberbürgermeisterin Monika Müller (SPD) entzündet. Das Stadtoberhaupt hatte dem Vorstand des FC 04 darin unter dem 29.07.2025 mitgeteilt, dass einem Geheimbeschluss des Gemeinderates vom 17.07.2025 folgend das Gelände am Münchfeldstadion künftig allein dem Rastatter SC / DJK 2013 e.V. zur Verfügung gestellt werden soll. Dem FC Rastatt 04 e.V. bliebe hingegen die Möglichkeit der Fusion mit dem Ligarivalen, andernfalls würden ihm keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.

Der FC Rastatt 04 e.V. sieht in der damit angedrohten Existenzvernichtung ein «faktisches Vereinsverbot». Der nicht benötigte Teil des Münchfeldstadions soll nämlich nach dem Willen der Oberbürgermeisterin Monika Müller (SPD) nicht mehr dem FC Rastatt 04 e.V., sondern nur noch – wie es heißt – als «Potentialfläche für eine künftige Fläche des Rastatter Sports zur Verfügung stehen». Für den 122 Jahre alten FC Rastatt 04 e.V. würde dies das endgültige AUS bedeuten.

Das Junktim der Stadt Rastatt führte dazu, dass sich der Klub gegen die Absichten der Stadt Rastatt, des Gemeinderates und der Oberbürgermeisterin Monika Müller (SPD), vor dem Landgericht Baden-Baden und dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe zur Wehr setzen und um rechtliche Hilfe nachsuchen musste.

Gegen das Urteil des Landgerichts vom 15.06.2026, dem Klägerverein am 17.06.2026 zugegangen, kann binnen eines Monats gerechnet ab Zustellung das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

Ob und wenn, wie es wiederum in Sachen Sportpark Münchfeld weitergehen wird, wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe in den kommenden Wochen entscheiden. Walker: «Dann wird sich erweisen, ob man als Bürger Rastatts auf das Wort des Staates und seiner Vertreter vertrauen kann.»




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