Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Rauschgiftbestellungen aus dem Darknet in Bühlertal – Hauptverhandlung nächste Woche vor Schöffengericht Baden-Baden

Rauschgiftbestellungen aus dem Darknet in Bühlertal – Hauptverhandlung nächste Woche vor Schöffengericht Baden-Baden
Foto: Archiv

Baden-Baden, 15.10.2020, Bericht: Staatsanwaltschaft In ihrer Anklageschrift vom 21.05.2019 wirft die Staatsanwaltschaft Baden-Baden einem jetzt 37jährigen tschechischen Staatsangehörigen vor, zwischen April und August 2018 in 3 Fällen im verdeckten Teil des Internets, dem sog. Darknet, von seiner Wohnung in Bühlertal aus größere Mengen Amphetamin und Ecstasy-Tabletten bestellt zu haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Zwei der Rauschgiftsendungen erreichten den Angeklagten nicht, da im ersten Fall der aus den Niederlanden einreisende Kurier festgenommen und das Rauschgift sichergestellt wurde und im zweiten Fall die Postsendung nicht ausreichend frankiert war und letztlich bei der Polizei landete. Bei der dritten Bestellung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die bestellten 150 Gramm Amphetamin und 50 Ecstasy-Tabletten den Angeklagten erreichten und von ihm mit Gewinn weiterverkauft wurden. Die Wohnungsdurchsuchung führte noch zum Auffinden geringer Mengen an Cannabis, was - neben den Vorwürfen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - einen weiteren Anklagevorwurf ausmacht. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe bestritten, ist nach Anklageerhebung aber auf einen Verständigungsvorschlag des Schöffengerichts Baden-Baden eingegangen und hat ein Geständnis angekündigt, so dass das Amtsgericht Baden-Baden zu der am 21.10.2020 um 13:00 Uhr im Sitzungssaal 016 stattfindenden Hauptverhandlung keine Zeugen geladen hat.


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