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Ermittlungsergebnis zur Leo-Affäre

Roland Weiss muss nicht ins Gefängnis – 10 Monate auf Bewährung für Baden-Badener Bauunternehmer – Staatsanwaltschaft: "Zeigte sich reumütig"

Roland Weiss muss nicht ins Gefängnis – 10 Monate auf Bewährung für Baden-Badener Bauunternehmer – Staatsanwaltschaft: "Zeigte sich reumütig"
Die Staatsanwaltschaft gab heute Morgen die Ergebnisse ihrer Ermittlungen in der Leo-Affäre bekannt. Foto: Archiv

Baden-Baden, 20.09.2019, 09:40 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Seit September 2017 ermittelte die Baden-Badener Staatsanwaltschaft unter anderen gegen den Baden-Badener Bauunternehmer Roland Weiss. Die Ermittlungen waren durch Recherchen von goodnews4.de ausgelöst worden. goodnews4.de berichtete.

«Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war der Bauunternehmer aus Baden-Baden die treibende Kraft des Kartells. Gegen ihn wurde wegen Anstiftung zur nach § 298 StGB strafbaren wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung beantragt», heißt es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft von heute Morgen.


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