Verwaltungsverfahren eingestellt

Schlappe für Baden-Badener Rathaus - Landesanstalt für Kommunikation: "Verstoß gegen publizistische Grundsätze konnten wir nicht feststellen"

Schlappe für Baden-Badener Rathaus - Landesanstalt für Kommunikation: "Verstoß gegen publizistische Grundsätze konnten wir nicht feststellen"
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 28.07.2016, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Ein durch das Baden-Badener Rathaus ausgelöstes Ermittlungsverfahren gegen goodnews4.de endete mit einer Schlappe für das Rathaus. Die vom Sprecher der Oberbürgermeisterin eingereichte Beschwerde der Rathausspitze bei der zuständigen Stuttgarter Behörde hatte wohl zum Ziel, Sanktionen gegen goodnews4.de auszulösen und jene Leserbriefschreiber mundtot zu machen, die auf eigenen Wunsch aus Gründen des Selbstschutzes unter einem Pseudonym schreiben.

Die Landesanstalt für Kommunikation, LfK, in Stuttgart folgte der Baden-Badener Rathausspitze nicht. In einem gestern eingegangen Schreiben der Behörde heißt es: «Einen Verstoß gegen §54 Abs.2 RStV i.V.m Ziffer 2.6 der publizistischen Grundsätze (Pressekodex) konnten wir im Rahmen unserer Ermittlungen nicht feststellen.» Die Behörde teilte mit, dass das gegen goodnews4.de geführte Verwaltungsverfahren eingestellt wurde.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine schon monatelang währende Kritik, insbesondere durch Vertreter von CDU und Freien Wähler, FW, an einer angeblich einseitigen Berichterstattung von goodnews4.de insbesondere in Zusammenhang mit der Baupolitik der Stadt. Auch in den beanstandeten Leserbriefen wurde immer wieder Kritik laut wegen der Verflechtungen der Stadt Baden-Baden mit einem Bauträger, mit dem die Stadt eine gemeinsame Gesellschaft gründete, um am Vincentius-Areal gemeinsam Luxuswohnungen zu bauen.

Konkret richteten sich die vom Rathaus ausgelösten Ermittlungen gegen angeblich fingierte Leserbriefe. Bereits am 2. April diesen Jahres hatte der CDU-Stadtrat Klaus Bloedt-Werner die Leserbriefschreiber, die unter einem Pseudonym veröffentlichen, als «anonyme Feiglinge» bezeichnet und bezweifelt, dass «es diese Personen überhaupt gibt».

In einer Stellungnahme von CDU-Fraktionschef Armin Schöpflin von gestern heißt es, dass er nicht beanstande, dass goodnews4.de «die Namen der Pseudonyme nicht preisgeben» würde, «sondern dass Sie Leserbriefe mit solchen Inhalten unter einem Pseudonym veröffentlichen». Aber eben auch diese Möglichkeit eines Pseudonyms gehört zu den Spielregeln der Presse- und Meinungsfreiheit. An welchen konkreten Inhalten die CDU-Fraktion Anstoß nimmt, blieb Armin Schöpflin schuldig.

In einem PDF macht goodnews4.de auf die Spielregeln für Leserbrief-Schreiber aufmerksam und auch darauf, dass goodnews4.de in Ausnahmefällen Leserbriefe auch unter einem Pseudonym veröffentlicht. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.


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