goodnews4-Protokoll zur 24. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses

Schuldenrekord der Stadt Baden-Baden von 43 Millionen – Nur die halbe Wahrheit – Thomas Eibl: "Schulden von heute sind die Belastungen von morgen"

Schuldenrekord der Stadt Baden-Baden von 43 Millionen – Nur die halbe Wahrheit – Thomas Eibl: "Schulden von heute sind die Belastungen von morgen"
Stadtkämmerer Thomas Eibl, Bürgermeister Roland Kaiser und OB Mergen am Montagabend im Auditorium im Kongresshaus.

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Cifci
22.09.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Mit Nostalgie führte am Montagabend Kämmerer Thomas Eibl den Tagesordnungspunkt 2 «Bericht zum Haushaltsvollzug 2021» in der Hauptausschusssitzung ein. Er erklärte, dass er bereits 2004, kurz nach seinem Amtseintritt, dem damaligen Gemeinderat eine unschöne Haushaltssituation habe darlegen müssen.

Nun, am vergangenen Montag, 17 Jahre später, konnte der Kämmerer den Mitgliedern des Hauptausschusses im Auditorium im Kongresshaus von einem Schuldenrekord berichten. Doch die erwarteten 43 Millionen Euro Schulden sind nur ein Teil der Wahrheit, denn die vermutlich dreistelligen Millionen-Schulden der Beteiligungsgesellschaften sind hier nicht hinzugerechnet. Diese Zahlen liegen noch nicht vor.

«Die Schulden von heute sind die Belastungen von morgen», erklärte Thomas Eibl und prognostizierte für das Jahr 2021 einen Schuldenstand der Stadt Baden-Baden von 43,3 Millionen Euro. Das entspricht rund 800 Euro Schulden pro Einwohner. Deutlich höher wäre diese doch schon hohe Summe der «Kammeralschulden», wenn die ebenfalls schwierige Finanzlage der Eigenbetriebe der Stadt miteinberechnet werden würden.


goodnews4-Protokoll von Reyhan Cifci zur 24. öffentlichen Hauptausschusssitzung am Montag, 20. September 2021, 18.30 bis circa 19.40 Uhr im Auditorium im Kongresshaus:


TOP 1 Informationen der Verwaltung

Oberbürgermeisterin Margret Mergen gab einen kurzen Überblick zum Thema Corona-Impfungen und dankte dem Team des Kreisimpfzentrums und Jürgen Jung, dem Verwaltungsleiter des KIZ, «der ehrenamtlich jeden Tag hier im Impfzentrum ist».

 

TOP 2 Bericht zum Haushaltsvollzug 2021

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: Der Hauptausschussnimmt Kenntnis vom Bericht zum Haushaltsvollzug 2021.

Kurzbeschreibung des Sachverhalts: Der Haushalt 2021 plant mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 21 Mio. Euro und einem Gesamtdefizit von 30 Mio. Euro (11,5 Mio. Euro Netto-Neuverschuldung und 18,8 Mio. Euro Liquiditätsabbau). Die Verwaltung geht davon aus, dass das Haushaltsjahr 2021 weiterhin von Corona und einer allgemein schwierigen Finanzsituation geprägt sein wird.

Im Verhältnis zum Jahresabschluss 2019 (noch nicht von Corona geprägt) wird es nicht vollständig zu der geplanten Verschlechterung der Finanzsituation kommen. Im Ergebnishaushalt dürfe von einem Defizit von etwa 10 Mio. Euro und somit der Hälfte des geplanten Ergebnisses auszugehen sein. Der Stand der Schulden wird sich um 11,5 Mio. Euro netto erhöhen, die Liquidität dürfte zirka 40 Mio. Euro zum Jahresende betragen. Somit ergibt sich ein Gesamtdefizit von knapp 20 Mio. Euro.

Mehr: PDF Beschlussvorlage

Mehr: PDF Präsentation

Kämmerer Thomas Eibl erklärte zu Beginn der Präsentation des Berichts zum Haushaltsvollzug 2021, dass er bereits 2004, kurz nach seinem Amtseintritt, dem damaligen Gemeinderat eine unschöne Haushaltssituation habe darlegen müssen. «Die Schulden von heute sind die Belastungen von morgen» und Kammeralschulden sind «kein Return on invest» erklärte Thomas Eibl zur wirtschaftlichen Situation der Stadt Baden-Baden und prognostizierte für 2021 einen Schuldenstand von 43,3 Millionen Euro. Das entspricht rund 800 Euro Schulden pro Einwohner.

Bild Fachbereich Finanzen

Stadtrat Armin Schöpflin, CDU, fragte, ob es wegen der Corona-Pandemie weitere finanzielle Hilfen von Bund und Land geben werde. Kämmerer Thomas Eibl antwortete, dass die «Lage relativ unübersichtlich» sei, doch es handele sich dabei «um einen Betrag, der deutlich unter einer Million» liege.

Oberbürgermeisterin Margret Mergen erklärte, dass das Problem von Baden-Baden sei, dass sich die Stadt nie als Gewerbestandort entwickelt, sondern sich als Kurstadt verstanden habe. Ausnahme sei hiervon ein wenig die Amtszeit von Oberbürgermeister Ulrich Wendt gewesen. Man müsse «systematisch» an dem «Wirtschaftsstandort Baden-Baden» arbeiten.

«Ich sehe es auch nicht rosig, was kommen wird», sagte Kurt Hermann, AfD-Fraktionsvorsitzender, und fragte, weshalb die 200.000 Euro zur Anschaffung von mobilen Raumlüftungsgeräte für die Schulen nicht eingespart werden. Diese Geräte würden nichts bringen, außer Geld in die Taschen der Hersteller. Auch Oberbürgermeisterin Margret Mergen räumte hier «Zweifel an der Wirksamkeit» ein, die Zweifel seien «sicherlich berechtigt». Die Geräte seien allerdings für wenige Räume bestellt worden.

FDP-Fraktionschef Rolf Pilarski erklärte, dass man sich um die Daseinsvorsorge kümmern müsse und der Return of Invest hier nicht das Ziel sein könne. «Wir müssen es vermeiden, dass alle zwei Monate jemand zum Kämmerer kommt», um auf Bauschäden hinzuweisen, erklärte er. Als Beispiel führte er an, dass in Baden-Baden Schüler in Containern unterrichtet werden und verglich diesen Zustand mit den Verhältnissen in Afghanistan.

 

TOP 3 Halbjahresbericht über die Beteiligungen zum 30.06.2021

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften zum 30.06.2021 zur Kenntnis.

Kurzbeschreibung des Sachverhalts: Aus den Zwischenberichten der städtischen Beteiligungen ergeben sich keine bestandsgefährdenden Risiken.

Mehr: PDF Beschlussvorlage

Mehr: PDF Präsentation

Kämmerer Thomas Eibl verzichtete aufgrund der Zeit auf seine Präsentation über die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Baden-Baden, aber verwies auf die «drei großen Knackpunkte»: Das Klinikum Mittelbaden, die Stadtwerke und die Euraka. Die Studentenzahlen der Euraka würden «deutlich hinter den Erwartungen» zurückbleiben.

 

TOP 4 Bericht über die Prüfung der Betätigung der Stadt Baden-Baden bei Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform (Betätigungsprüfung) für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: Der Bericht über die Betätigungsprüfung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen.

Ausführliche Begründung: Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat dem Rechnungsprüfungsamt mit Beschluss vom 17. April 1985 sowie vom 28. September 2015 gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO die Prüfung der Betätigung der Stadt Baden-Baden bei den Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, an denen sie beteiligt ist, übertragen.

Das RPA nimmt jährlich eine Schwerpunktprüfung in diesem Bereich vor und berichtet dem Gemeinderat in einem zusammengefassten Bericht alle drei Jahre hierüber. Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2018 über die Betätigungsprüfung für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 ausführlich informiert. Seitdem wurde die Betätigung der Stadt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 geprüft. Die zusammenfassende Berichterstattung an den Gemeinderat erfolgt mit dem beigefügten Bericht.

Die Betätigungsprüfung erstreckt sich auf die Einflussnahme der Stadt Baden-Baden auf ihre rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften in Privatrechtsform sowie auf die Beachtung der kommunalrechtlichen Grundlagen. Zu beurteilen ist dabei, ob sich die Aktivitäten im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen, ob die Stadt Baden-Baden alle ihr eingeräumten Möglichkeiten zur Einflussnahme auf ihre Gesellschaften ausschöpft und wie ihre Vertreter in den Organen der Gesellschaften die Interessen der Stadt wahrnehmen. Zudem ist auch die Wirksamkeit des Beteiligungsmanagements zu betrachten. Es handelt sich jedoch ausdrücklich nicht um die Prüfung der Unternehmen selbst, das heißt es findet insbesondere keine Doppelprüfung des Unternehmensabschlusses statt.

In der Anlage ist der zusammenfassende Bericht über die Betätigungsprüfungen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020zur Kenntnisnahme beigefügt.

Mehr: PDF Beschlussvorlage

Bild Hauptausschuss

Gesprächspartner vor der öffentlichen Hauptausschusssitzung am Montagabend: Bürgermeister Roland Kaiser mit Oberbürgermeisterin Margret Mergen und Thomas Schwarz, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, mit Ersten Bürgermeister Alexander Uhlig.

TOP 5 Jahresabschluss der Stadt Baden-Baden 2017 Kenntnisnahme des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2017 sowie Beschluss über die Darstellung der Ergebnisse der Teilhaushalte ab dem Rechenschaftsbericht 2017

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 Kenntnis.

• Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung: 13.310.190,32 Euro

• Änderung des Finanzierungsmittelbestandes der Finanzrechnung: 17.749.166,08 Euro

• Liquide Mittel: 29.373.115,11 Euro

• Liquide Mittel mit Einlagen aus Kassenmitteln: 47.929.605,55 Euro

• Schuldenstand aus Investitionskrediten: 26.127.051,77 Euro

2. Der Jahresabschluss wird dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zur örtlichen Prüfung übergeben und der Antrag auf Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gestellt.

3. Der Gemeinderat stimmt der Darstellung der Ergebnisse der Teilhaushalte (Anlagen 01a-01d, 02a-02d) nach Dezernaten und der Allg. Finanzwirtschaft ab dem Rechenschaftsbericht 2017 zu.

4. Der Gemeinderat genehmigt die unbefristete Niederschlagung von insgesamt 205.435,71 Euro im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz aus der früheren kameralen Vermögensrechnung übernommener Forderungen.

Kurzbeschreibung des Sachverhalts: Mit dem Jahresabschluss 2017 wird der fünfte Jahresabschluss der Stadt Baden-Baden nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorgelegt. Der endgültige Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch den Gemeinderat erfolgt nach der sich jetzt anschließenden Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Mit Vorlage des Rechenschaftsberichtes wird der Antrag auf Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gestellt.

Gemäß § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus:

1. der Ergebnisrechnung,

2. der Finanzrechnung und

3. der Vermögensrechnung (Bilanz).

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind als Anlagen beizufügen:

• die Vermögensübersicht,

• die Schuldenübersicht und

• eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Mehr: PDF Beschlussvorlage

Der Hauptausschuss stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

TOP 6 Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Baden-Baden sowie der Eigenbetriebe Stadtwerke und Umwelttechnik für die Jahre 2013 bis 2016

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: Gemäß § 114 Abs. 4 GemO ist der Gemeinderat über die wesentlichen Ergebnisse der GPA Prüfung zu unterrichten. Mit Schreiben vom 14. April 2021 des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde bis auf die Randnummern 6 und 8 eine Bestätigung erteilt.

Kurzbeschreibung des Sachverhalts: Zu der mit Unterbrechungen vom 10. Januar bis 02. März 2017 durchgeführten Prüfung der Bauausgaben bei der Stadt Baden-Baden und den Eigenbetrieben durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Karlsruhe, erging am 24. Oktober 2017 ein Prüfungsbericht.

Auf eine förmliche Schlussbesprechung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Fraktionsvorsitzenden verzichtete die GPA, da sich keine wesentlichen Beanstandungen für die Jahre 2013 –2016 ergeben haben.

Die Verwaltung hat die Stellungnahmen zu dem im Bericht genannten Feststellungen abgegeben und der GPA vorgelegt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 14. April 2021 bis auf die Randnummern 6 und 8 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Beigefügt ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der GPA aus dem Prüfungsbericht (Anlage 1), eine Übersicht der Feststellung mit Stellungnahmen der Verwaltung und den Eigenbetrieben an die GPA (Anlage 2) sowie das Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Anlage 3).

Gemäß § 114 Abs. 4i.v.m. § 43 Abs. 5 Gemeindeordnung ist über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der Gemeinderat zu unterrichten; jedem Gemeinderat ist auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Der vollständige Prüfungsbericht der GPA kann nach Terminvereinbarung beim Rechnungsprüfungsamt eingesehen werden.

Mehr: PDF Beschlussvorlage

Kritik zu den Inhalten des Berichts äußerten die beiden FBB-Stadträte Markus Fricke und Wolfgang Niedermeyer. Markus Fricke meinte, es sei «ziemlich bedenklich», wenn man sich die Beanstandungen des Berichts der Gemeindeprüfungsanstanstalt anschaue, «die sich so nicht wiederholen dürfen». Beispielsweise seien Ausschreibungen vorgesehen gewesen, die dann nicht vorgenommen wurden. «Wenn der Bürger sich diesen Tagesordnungspunkt anschaut», erklärte Wolfgang Niedermeyer, würde der Eindruck entstehen, dass «die öffentliche Hand» derart arbeite. Er fragte, ob «wirklich schlampig» gearbeitet wurde oder ob es sich hier um «Peanuts» handele. Erster Bürgermeister Alexander Uhlig sagte, dass er ungern den Begriff «Peanuts» nutzen würde, allerdings liege der Eindruck an der Berichterstattung der GPA. Die «Lebenswirklichkeit» könne in den kurzen, stichwortartigen Berichten nicht abgebildet werden: «Die GPA ist eben nicht auf der Baustelle». Rückendeckung gab es hier auch von Oberbürgermeisterin Margret Mergen, die erklärte, dass derartige Probleme nicht nur in Baden-Baden auftauchten und dass beispielsweise auch in den Berichten zu den aktuellen Baumaßnahmen künftig stehen werde, dass die Kosten gestiegen sind und dass Baumaßnahmen nicht rechzeitig fertiggestellt worden seien.

«Das Beschleunigen ist schwierig, wenn die anderen Behörden nicht mitziehen», sagte Anja Leonhardt, Leiterin des Rechnungsprüfungsamts, in Bezug auf die lang zurückliegende Zeit und erklärte diese unter anderem mit «Ungereimtheiten» und «Personalwechsel» im Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

TOP 7 Yburghalle Varnhalt; Sanierung Sportboden

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Beschlussvorschlag: 1. Der Hauptausschuss stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung i.H.v. 150.000 Euro für die Sanierung des Sportbodens in der Yburghalle in Varnhalt zu.

2. Der Bau- und Umlegungsausschuss stimmt der Sanierungsmaßnahme zu.

Ausführliche Begründung: Im Rahmen einer Begehung wurden durch das Fachgebiet Gebäudemanagement Schäden (Absenkungen) am Sportboden in der Yburghalle Varnhalt festgestellt. Das Schadensbild zeigt, dass einzelne Plattenstöße (Nut und Feder) in der Unterkonstruktion bereits abgerissen sind. Durch den Abriss werden Verformungen des Sportbodens offensichtlich. Teilweise ist auch der Oberboden schon gerissen. Ein gefahrloser Sportbetrieb ist aktuell daher nicht möglich. Des Weiteren zeichnen sich auch schon einzelne Schraubenköpfe am Boden ab.

Durch das Fachgebiet Gebäudemanagement wurde ein Ingenieurbüro für Bauwerksdiagnose eingeschaltet und beauftragt. Im Rahmen der Bodenuntersuchungen wurden an den Öffnungen für die Sportgeräte unter dem Sportbelag Feuchtigkeit im Mineraldämmstoff mit einem modrigen Geruch festgestellt. In einem weiteren Schritt hat das Büro eine Feuchtigkeitsmessung mit einer Katastervermessung zur besseren Übersicht der Feuchteverteilung durchgeführt. Anhand der Messwerte ist zu erkennen, dass sich der Schwerpunkt der Feuchtigkeit vor der Bühne im Mittelbereich der Halle befindet. Dieses Ergebnis ist nahezu deckungsgleich mit den optisch erkennbaren Verformungendes Bodenbelages. Nach Aussagen des Ingenieurbüros sind als Ursache für das Schadensbild die Bodenhülsen für die Reckstangen zu sehen, die 3,40 m tief in den Hallenboden eingelassen wurden und nach den heutigen Erkenntnissen nicht an eine Drainage angeschlossen wurden.

Die Schäden am Schwingboden weisen auch auf einen lokalen Eintrag durch die Betonplatte hin. Eine voll umfängliche Untersuchung der Bodenplatte auf mögliche Rissverformungen ist derzeit noch nicht möglich, da im Anschluss an eine solche Maßnahme der Hallenboden nicht mehr nutzbar wäre. Eine solche Untersuchung kann nur im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden.

Ein Eintritt der Feuchtigkeit über die seitliche Fensterfassadeerscheint auf Grund der Messergebnisse eher unwahrscheinlich. Auch ein Eintrag über die sich anschließenden Nebenräume in der Halle ist nicht zu erkennen.

Zur Schadensbehebung sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

• Ausbau des bestehenden Sportbodens

• Verfüllen der Reckhülsen

• Einbau neuer Hülsen mit extern gelagerten Reckstangen

• Überprüfung der Bodenplatte und evtl. Behebung von Schäden

• Einbau eines neuen Sportbodens mit Unterkonstruktion

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen soll der neue Sportboden, wie in der Vergangenheit auch, durch einen speziellen Schutzbelag, bei nichtsportlichen Veranstaltungen geschützt werden. Da der bisher zur Verfügung stehende Belag auf Grund Verschleiß nichtmehr voll umfänglich verwendbar ist, soll ein neuer Schutzbelag beschafft werden.

Die Kostenschätzungen für die einzelnen Gewerke stellen sich wie folgt dar:

Sportboden –Aus-u. Einbau 75.000 Euro

Neue Bodenhülsen u. Sportgeräte 20.000 Euro

Ausbau alte Bodenhülsen 10.000 Euro

Abdichtung Bodenplatte 10.000 Euro

Neuer Bodenschutz 20.000 Euro

Rückbau Sportanlagen 3.000 Euro

Unvorhergesehenes 12.000 Euro

Summe: 150.000 Euro

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus freien Mitteln im Bereich Investitionen, Sondermaßnahmen und aus dem Budget der Abbruch- u. Räumungskosten.

• Grundschule Steinbach (I321522001), Fassadensanierung 45.000 Euro

• MLG (323100000), Sanierung Stützmauer 40.000 Euro

• Abbruch-u. Räumungskosten (288000000) 65.000 Euro

Gesamtsumme: 150.000 Euro

AfD-Fraktionschef Kurt Hermann äußerte seine Bedenken über die Schäden am Hallenboden und fragte nach der Höhe der möglicherweise bevorstehenden Mehrkosten. Erster Bürgermeister Alexander Uhlig erklärte, dass die Summe ohne «hellseherische Fähigkeiten» aktuell nicht genannt werden könne und der Schaden sich erst im Laufe der Baumaßnahme zeigen werde. Auf die Frage von Kurt Hermann, ob man auch mit einer Vervierfachung der Kosten rechnen könne, gab es ein Schulterzucken von Alexander Uhlig und ein Versprechen von Thomas Schwarz, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, sobald wie möglich über Neuigkeiten zu informieren.

Der Hauptausschuss stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

TOP 8 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen;

Entscheidung über die Annahme und Vermittlung

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Bild Fachbereich Finanzen

Bild Fachbereich Finanzen

Der Hauptausschuss stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

TOP 9 Anfragen aus dem Hauptausschuss

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