Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Schwimmlehrer-Fall erneut vor Landgericht Baden-Baden – Neue Verhandlung – Fragen zu Sicherungsverwahrung

Baden-Baden, 05.11.2021, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt erneut über den sogenannten Schwimmlehrerfall zu Fragen der Sicherungsverwahrung, in dem es um den sexuellen Missbrauch von Kindern in 130 Fällen ging. goodnews4.de berichtete.
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Wortlaut:
Mit Urteil vom 19.11.2018 hatte das Landgericht Baden-Baden einen Schwimmlehrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen, wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten angeordnet. Die Revision des Angeklagten hatte nur im letzten Punkt Erfolg. Am 24.10.2019 hob der Bundesgerichtshof - unter Verwerfung der Revision des Angeklagten im Übrigen - das Urteil des Landgerichts Baden-Baden zur Frage der Sicherungsverwahrung und zu einem Ausspruch über die Einziehung von Speichermedien auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden wird am 07.02.2022 um 10:00 Uhr mit Fortsetzung am 17.02.2022 über die Sache deshalb neu verhandeln, wobei es nur noch um die beiden oben genannten Punkte geht.
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