Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Sozialministerium erklärt Corona-Warnstufe – Gültig ab morgen

Sozialministerium erklärt Corona-Warnstufe – Gültig ab morgen

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
02.11.2021, 17:45 Uhr



Stuttgart Es ist keine Überraschung, dass das Sozialministerium heute mit Gültigkeit für morgen die sogenannte Warnstufe ausruft. goodnews4.de berichtete bereits.

Die Corona-Warnstufe gilt, wenn entweder auf den Intensivstationen der Kliniken in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 oder mehr COVID-19-Patienten registriert sind oder wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschritten hat.

«Die Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft. In der Warnstufe müssen nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein», heißt es in der Erklärung des Sozialministeriums.

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht.

 


Die wichtigsten Regeln Regeln der Warnstufe:

Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen. Dabei werden Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Öffentliche Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Öffentliche Verkehrsmittel: Ohne weitere Regelungen

Kultureinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Religiöse Veranstaltungen: Ohne weitere Regelungen

Beherbergung: Erneuter Test alle drei Tage

Messen, Ausstellungen und Kongresse: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Gastronomie und Vergnügungsstätte: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Freizeiteinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Touristischer Verkehr: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Einzelhandel: Ohne weitere Regelungen

Außerschulische Bildung: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Sport: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Diskotheken: 2G

Basis-, Warn- und Alarmstufe

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen.

Mehr: PDF Corona-Regeln auf einen Blick


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