Eilantrag erfolglos

Sperrzeiten rechtmäßig - Baden-Badener Gastronom scheitert vor Verwaltungsgericht Karlsruhe – Keine Halloween-Party

Sperrzeiten rechtmäßig - Baden-Badener Gastronom scheitert vor Verwaltungsgericht Karlsruhe – Keine Halloween-Party
Ein Gastronomen hat erfolglos mit einem Eilantrag gegen die Anordnung der Sperrstunde geklagt. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
30.10.2020, 17:10 Uhr



Baden-Baden/Karlsruhe «Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Eilantrag eines Gastronomen aus Baden-Baden widersprochen, der gegen die Anordnung der Sperrstunde geklagt hatte», teilte heute Nachmittag das Landratsamt Rastatt mit. «Die Richter bestätigten mit dem Urteil die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Rastatt vergangene Woche für den Stadtkreis Baden-Baden und den Landkreis Rastatt beschlossen hatte».

Am kommenden Samstag habe der Kläger in der Zeit von 23 bis 5 Uhr eine Halloween-Party veranstalten wollen. «In seinem Eilantrag hatte er sich konkret gegen die Sperrzeit gewandt, die ab einer Inzidenz von 50 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greift» heißt es weiter in der Mitteilung des Landratsamtes. «Er argumentierte, dass die Regelung seine grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit unverhältnismäßig einschränke». Die Karlsruher Richter seien jedoch zu einer anderen Entscheidung gelangt und «begründeten ihren Entschluss, dass dieser Schritt zur Verminderung des Ansteckungsrisikos beitrage».


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