Normenkontrollklage

Stadt Baden-Baden verliert vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim – Bebauungsplan „Wohnen-Arbeiten Rheinstr. 195“ unwirksam

Stadt Baden-Baden verliert vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim – Bebauungsplan „Wohnen-Arbeiten Rheinstr. 195“ unwirksam
Foto: Archiv

Baden-Baden, 18.02.2023, Bericht: Redaktion Im Rechtsstreit um den «Bebauungsplan ‚Wohnen-Arbeiten Rheinstr. 195‘» muss die Stadt Baden-Baden eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einstecken.

«Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Bebauungsplan ‚Wohnen-Arbeiten Rheinstr. 195‘ der Stadt Baden-Baden vom 22. Februar 2021 für unwirksam erklärt», teilte das Baden-Badener Rathaus gestern mit. Die Begründung der Entscheidung liege der Stadt noch nicht vor.

Mit dem Bebauungsplan wollte die Stadt Baurecht für die Errichtung eines Gebäudes mit 96 sogenannten &lauqo;Micro-Apartments» und eines Bürogebäudes mit sieben Büroeinheiten schaffen. Hiergegen sei ein Antrag auf Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gestellt worden.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bedeute «keineswegs ein Ende einer möglichen Bebauung auf dem beplanten Gelände», teilt das Rathaus weiter mit. «Die Stadt Baden-Baden will allerdings zunächst einmal die Begründung des VGH abwarten, inwieweit die bisherige Planung den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht und hiernach verwaltungsintern das weitere Vorgehen beraten.»


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