Verein wehrt sich
Stadt Rastatt droht Prozess – Fußballer verlangen „Existenzgarantie für FC Rastatt 04 e.V. auf Gelände rund um das Münchfeldstadion“

Rastatt, 01.12.2025, Bericht: Redaktion Der Bau einer neuen Klinik auf dem Gelände «Am Münchfeldsee» in Rastatt mit möglichen Kosten im Milliardenbereich dürfte in den nächsten Jahren kaum realisierbar sein. Das ehrgeizige Großprojekt Klinikneubau bleibt vorläufig aber dennoch ein Konfliktfall.
In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Rastatt und dem Rastatter Fußballverein FC Rastatt 04 e.V. sind nun möglicherweise die Gerichte gefragt. Auf goodnews4-Anfrage erklärte Klaus-Eckhard Walker, Rechtsanwalt der Fußballer, dass der Verein vor Eintritt in Gespräche Auskunft darüber verlange, «wie man dem RSC/DJK 2013 e.V. eine neue sportliche Heimat geben» könne. Weiter verlangt der Verein «eine Bestands- und Existenzgarantie für den FC Rastatt 04 e.V. auf dem Gelände rund um das Münchfeldstadion sowie den Verzicht auf eine Herausgabe und Zwangsräumung des 04-Geländes».
Die Rastatter Oberbürgermeister Monika Müller hatte dem FC Rastatt 04 e.V. mitgeteilt, dass «der Pachtvertrag mit dem FC Rastatt 04 e.V. für das Sportgelände auf dem Flursttlck Nr. 4336/13 endgültig gekündigt» werde und die Stadt Rastatt dem FC «als eigenständigem Verein keine Ersatzsportflache zur Verfügung» stellen werde. Dies habe der Gemeinderat der Stadt Rastatt in nichtöffentlicher Sitzung am 17. Juli 2025 beschlossen. Der Verein sah sich vor die Wahl gestellt, «entweder mit dem Rastatter SC/DJK 2013 e.V. zu fusionieren oder aber die Existenz des Vereins zu verlieren». Das Sportgelände im Münchfeld solle «in Teilen für die Nutzung eines fusionierten Vereins oder für eine Nutzung des Rastatter SC / DJK e.V` entwickelt werden», heißt es in dem Schreiben der Oberbürgermeisterin an den FC Rastatt. goodnews4.de berichtete.
Die Mitteilung von Klaus-Eckhard Walker, Anwalt des Vereins FC Rastatt 04 e.V. vom 30. November 2025 im Wortlaut:
Der Krankenhausträger für das «Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt» möchte das für einen Neubau vorgesehene Gelände im Tiefgestade am Rastatter Münchfeldsee erwerben. Die Stadt Rastatt sieht sich deshalb gefordert, sofern es bei diesem Krankenhausstandort bleiben sollte, das derzeit vom Fußballverein RSC/DJK 2013 e.V. genutzte Gelände zu räumen.
Aus Gründen des überragenden öffentlichen Interesses und Gemeinwohls hat die Stadt Rastatt gegenüber dem RSC/DJK. 2013 e.V. das Recht, gegenüber diesem Verein die Herausgabe des Geländes zu verlangen und sämtliche Überlassungsverträge zu kündigen. Dies ist nach der geltenden Rechtslage möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt Rastatt mit Schreiben vom 29.07.2025 den FC Rastatt 04 e.V. aufgefordert, mit dem von der Räumung betroffenen Verein RSC/DJK 2013 e.V. zu fusionieren. Andernfalls würden ihm die Spielflächen des Münchfeldstadions entzogen. Andere Flächen würden ihm im Falle einer Weigerung nicht mehr zur Verfügung gestellt. Das Sportgelände des FC Rastatt 04 e.V. sei für den RSC/DJK 2013 e.V. vorgesehen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Münchfeld soll dies zeitnah fundamentieren.
Der FC Rastatt 04 e.V. wehrt sich in dem genannten Gerichtsverfahren gegen die Absicht der Stadt Rastatt, dass seine Existenzberechtigung mit Schreiben der Oberbürgermeisterin Monika Müller vom 29.07.2025 ohne Not in Frage gestellt wurde. Hierfür fehlt es an den notwendigen tatsächlichen wie rechtlichen Voraussetzungen. Ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen (Regelungs-) Anordnung wurde vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe zur Rechtswahrung des Rastatter Traditionsvereins gestellt.
Zur Begründung: Der Antragstellerverein FC Rastatt 04 e.V. hat schon im Hinblick auf die räumliche Lage der ihm überlassenen Grundstücke mit den Flurstücknummern 4336/12 (Spielfläche Münchfeldstadion) und 4336/13 (Vereinsheim) mit dem Neubauvorhaben eines Zentralklinikums rein gar nichts zu tun. Diese im Hochgestade der Barockstadt liegenden Flächen des FC Rastatt 04 e.V. stehen einer Klinikansiedlung schon wegen der fehlenden räumlichen Beziehung nicht im Weg. Es besteht weder aus Gründen des öffentlichen Wohls noch wegen Vorliegens eines überragenden öffentlichen Interesses, Grund noch ein Anlass für eine Herausgabe und Räumung der 04 - Sportgeländes im Münchfeld durch den FC Rastatt 04 e.V. Für eine Räumung fehlt es ebenso an einer Rechtsgrundlage wie für eine Zwangsfusion mit dem RSC/DJK Rastatt 2013, die einem Vereinsverbot und einer Existenzvernichtung des Rastatter Traditionsvereine gleichkäme.
Zu beachten ist: Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz lässt Eingriffe in die Existenz und den Betrieb des FC Rastatt 04 e.V. nicht zu, während die Vereinsfläche des RSC/DJK 2013 als einzig betroffene Fläche für die geplante Ansiedlung eines Krankenhauses diesen grundrechtlichen Schutz nicht genießt. Aus diesem Dilemma muss die Stadt Rastatt, nicht der FC Rastatt 04 e.V. herausfinden.
Mit anderen Worten: Der FC Rastatt e.V. muss rechtlich betrachtet für die städtische Standortentscheidung für das Zentralklinikum in Rastatt nicht einstehen.
Der FC Rastatt 04 e.V. bietet der Stadt Rastatt jedoch ungeachtet der Rechtslage weiterhin seine Unterstützung und Hilfe an, sofern eine solche seitens der Stadt Rastatt ernsthaft gewünscht sein sollte. In nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates hat dieser am 17.07.2025 eine bereits getroffene Vereinbarung aller Beteiligten aufgehoben und damit vorhandenes Vertrauen gebrochen. Wie es weitergehen wird, ist offen und hängt nunmehr allein von der Stadt Rastatt ab. Das Verwaltungsgericht hat die Parteien des Rechtsstreits um Zustimmung zur Durchführung eines Güteverfahrens gebeten. Der FC Rastatt 04 e.V. begrüßt diesen Vor-schlag, wenn damit ein Weg aus dem Dilemma der Stadt Rastatt gefunden werden kann.
Mit der Durchführung eines Güteverfahrens ist der FC Rastatt 04 e.V. grundsätzlich einverstanden, obwohl auf dem dem RSC / DJK 2023 e.V. benachbarten Gelände der ehem. Kaserne Péré / Merzeau eine für eine Verlegung dieses Fußballvereins ausreichende Ersatzfläche zur Verfügung steht. Zugleich wäre dies die vermutlich kostengünstigste Lösung für die finanziell gebeutelte Stadt Rastatt. Eine Gesprächsbereitschaft des FC Rastatt 04 e.V. setzt auf der anderen Seite aller-dings auch die Kompromissbereitschaft der Stadt Rastatt voraus, den Rastatter Traditionsverein FC Rastatt 04 e.V. leben zu lassen, statt ihn vernichten und zwangsfusionieren zu wollen.
Der Verein erwartet vor Eintritt in Gespräche darüber, wie man dem RSC/DJK 2013 e.V. eine neue sportliche Heimat geben kann, eine Bestands- und Existenzgarantie für den FC Rastatt 04 e.V. auf dem Gelände rund um das Münchfeldstadion sowie den Verzicht auf eine Herausgabe und Zwangsräumung des 04 - Geländes.
Eine Stellungnahme zu dem vom FC Rastatt 04 e.V. aufgestellten Junktim hat das Verwaltungsgericht von der Stadt Rastatt erbeten.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.








