Aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Südtirol als Corona-Risikogebiet eingestuft – Neue Regelungen für Schulen und Kindergärten

Stuttgart, 06.03.2020, Bericht: Kultusministerium Gestern am späten Abend (05.03.2020) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen - Südtirol erweitert.

Aufgrund dieser neuen Bewertung hat das Kultusministerium heute Vormittag alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen informiert:

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die das Kultusministerium bereits vergangene Woche mitgeteilt hat:

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen - Südtirol ein.

Weitere Informationen

Das Infektionsgeschehen ist weiter ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, weshalb das Kultusministerium seine Hinweise unter km-bw.de fortlaufend aktualisiert und erweitert.


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