Aus dem Kultusministerium

„Tag der Offenen Tür“ in Schulen verboten – Schul-Anmeldung auch per E-Mail oder telefonisch

„Tag der Offenen Tür“ in Schulen verboten – Schul-Anmeldung auch per E-Mail oder telefonisch
Das Kultusministerium hat den Zeitraum für das Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen verlängert. Foto: Archiv

Stuttgart, 10.02.2021, Bericht: KM Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg am Montag über das diesjährige Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen informiert. Hier gibt es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie einige wichtige Änderungen.

So hat das Kultusministerium den Zeitraum für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler verlängert. Dies geschieht, um den Schulen mehr Zeit für die Organisation notwendiger Beratungs- und Anmeldetermine in Präsenz zu ermöglichen. Eine Anmeldung ist in diesem Jahr zudem auch per E-Mail oder telefonisch möglich. «Die Corona-Pandemie wirkt sich auf alle Bereiche des schulischen Lebens aus. Deshalb passen wir die Bedingungen an die Pandemie an. Auch bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen reagieren wir, um den Schulen und den Eltern möglichst viel Flexibilität zu bieten», sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Anmeldezeitraum verlängert
Bisher war geplant, dass die Anmeldung an den weiterführenden Schulen am 10. und 11. März erfolgt. Nach Rückmeldungen von Schulleitungen wird es aber auch in diesem Jahr erforderlich sein, einem Teil der Erziehungsberechtigten Anmelde- bzw. Beratungstermine in Präsenz zu ermöglichen. Damit die Schulen diese Termine mit den entsprechenden strengen Hygieneanforderungen organisatorisch bewältigen können, wird der Anmeldezeitraum verlängert und dauert vom 8. bis zum 11. März 2021. Eine verbindliche Anmeldung ist nur in diesem Zeitraum möglich.

 

Die Anmeldung ist in diesem Jahr auch per E-Mail, Fax oder telefonisch möglich und muss dann nicht mehr zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Eine Anmeldung per Post oder per Einwurf an der Schule ist ebenfalls möglich. Die Anmeldung wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Grundschulempfehlung im Original vorgelegt wird.

«Tage der offenen Tür» sind nur virtuell möglich
«Tage der offenen Tür», die Schulen gerne veranstalten um auf die Möglichkeiten und das Angebot der Schule hinzuweisen, sind in diesem Jahr nur virtuell möglich. Darauf hat das Kultusministerium noch einmal hingewiesen. Die Durchführung von «Tagen der offenen Tür» als Präsenzveranstaltung ist den öffentlichen Schulen ohne Ausnahme untersagt. Die Durchführung ist auch den Schulen in freier Trägerschaft aufgrund den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes untersagt.

Das aktuelle Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen.


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