Kontrolle der Quarantänepflicht

Überwachungsaktion ab Mittwoch in Baden-Württemberg – Minister Strobl und Lucha: „Rigorose Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen“ – Polizeivollzugsdienst können Ortspolizeibehörde „begleiten“

 Überwachungsaktion ab Mittwoch in Baden-Württemberg – Minister Strobl und Lucha: „Rigorose Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen“ – Polizeivollzugsdienst können Ortspolizeibehörde „begleiten“
Die für die Überwachung des Infektionsschutzes zuständigen Ortspolizeibehörden sollen die Quarantäneverpflichtung verstärkt überprüfen. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
19.10.2020, 18:20 Uhr



Stuttgart Die kommenden Wochen seien entscheidend. Das Virus habe nichts von seiner Gefährlichkeit eingebüßt, leiten Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha eine Erklärung von heute Nachmittag ein. «Und es kommt jetzt wirklich auf jede und jeden Einzelnen an», werden die beiden Minister zitiert.

«Die Corona-Pandemie hat den Menschen schon viel abverlangt. Die besten Kämpferinnen und Kämpfer gegen die Pandemie sind aber die Bürgerinnen und Bürger. Wer sich an die Hygieneregeln hält, Maske trägt, Abstand hält, trägt wesentlich dazu bei, die Seuche zu stoppen», erklärt der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Strobl.

Gesundheitsminister Lucha warnte, «dass die behördlich angeordneten Maßnahmen ‘zwingend einzuhalten’ seien, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und lokale Ausbrüche zu verhindern», heißt es in der Erklärung weiter.

 

Lucha und Strobl kündigten eine «Schwerpunktaktion zur Überwachung der von den Gesundheitsbehörden verhängten Quarantänemaßnahmen in Baden-Württemberg» an. Eine unabdingbaren Voraussetzungen dafür, «dass unsere Gesellschaft das Corona-Virus wieder eindämmen und zurückdrängen könne», sei eine «rigorose Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen». Das Konzept siehe vor, «dass die Kommunen – konkret die für die Überwachung des Infektionsschutzes zuständigen Ortspolizeibehörden – vom 21. Oktober bis einschließlich 22. Oktober die Quarantäneverpflichtung verstärkt überprüfen werden», heißt es in der Erklärung weiter. Sofern begründeter Bedarf bestehe, könne «im Einzelfall auf Ersuchen der Polizeivollzugsdienst die Maßnahmen der Ortspolizeibehörde zum Schutz der Bediensteten begleiten».


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