Acht Zeugen geladen

Verbrechen nach Vereinbarung im Datingportal – Gemeinschaftliche räuberischer Erpressung

Verbrechen nach Vereinbarung im Datingportal – Gemeinschaftliche räuberischer Erpressung
Am 28. August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Anklage gegen die beiden Angeklagten. Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 12.11.2020, Bericht: Redaktion Am 28. August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Anklage gegen zwei 23 beziehungsweise 26 Jahre alte Männer, denen «ein Verbrechen der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt» werde. Dies teilte die Staatsanwaltschaft gestern schriftlich mit.

«Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um einen jetzt 58-jährigen Mann, der über ein Datingportal, das der Anbahnung sexueller Kontakte gegen Geld zwischen überwiegend älteren Herren und jüngeren Damen dient, Kontakt zu einer angeblich 23jährigen Dame aufnahm», heißt es in der Mitteilung weiter. Bei dem vereinbarten Treffen am 7. Mai 2020 auf einem Parkplatz in Rastatt seien aber nicht, wie erwartet, «eine attraktive Kosmetikerin, sondern, so der Anklagevorwurf, die beiden Angeklagten, die sich hinter dem Fake-Profil verbargen», erschienen.

 

Die Angeklagten sollen den Geschädigten angegriffen und geschlagen sowie die Übergabe von 500 Euro erzwangen haben. «Beide Angeklagten sind bereits erheblich vorbestraft», teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der 23-Jährige sei erst zwei Monate zuvor aus der Strafhaft entlassen worden und befinde sich seit dem 30. Juni 2020 in vorliegender Sache in Untersuchungshaft. Er sei geständig und habe angegeben, «zur Finanzierung seiner Drogensucht die Tat begangen zu haben». Der weitere Angeklagte habe dagegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Tatbeteiligung bestritten.

Das Amtsgericht - Schöffengericht - Rastatt wird am kommenden Montag, den 16. November 2020, um 11:00 Uhr, im Sitzungssaal 151 über diesen Fall verhandeln. Acht Zeugen seien vom Schöffengericht zu der Verhandlung geladen worden.


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