Aus dem Statistischen Landesamt

Weniger Verurteilungen wegen Diebstahl in Baden-Württemberg – Mehr als die Hälfte der Verurteilten waren Nichtdeutsche

Weniger Verurteilungen wegen Diebstahl in Baden-Württemberg – Mehr als die Hälfte der Verurteilten waren Nichtdeutsche

Stuttgart, 22.12.2020, Bericht: Statistisches Landesamt In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 109 847 Verurteilten 15 488 Personen wegen Diebstahlsdelikten schuldig gesprochen. Das waren 114 Verurteilungen oder 0,7 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, wurden wegen Diebstahlsdelikten insgesamt 7 110 Deutsche und 8 378 Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit verurteilt. Bezogen auf alle Personen, die wegen Diebstahlsdelikten schuldig gesprochen wurden, hatten somit 45,9 Prozent einen deutschen Pass, 54,1 Prozent, also mehr als die Hälfte der Verurteilten, waren dagegen Nichtdeutsche.

 

Bei den Verurteilun¬gen wegen Diebstahlsdelikten gab es im Jahr 2019 insgesamt 12 648 Schuldsprüche wegen einfachen Diebstählen, die also nicht mit Gewaltanwendung verbunden waren, und 2 840 Fälle von schwerem Diebstahl. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Verurteilungen wegen einfacher Diebstähle um 135 Fälle bzw. 1,1 Prozent zu, während die Zahl der Schuldsprüche wegen schweren Diebstahls um 249 Fälle oder 8,1 Prozent zurückging.

Der Zuwachs bei der Zahl der Schuldsprüche wegen einfacher Diebstähle ergab sich als Ergebnis aus einem Anstieg der Verurteilungen gegen deutsche Personen (+197 Fälle) und einem Rückgang bei den Nichtdeutschen (−62 Fälle). Im Jahr 2019 wurden insgesamt 5 899 Deutsche und 6 749 Nichtdeutsche wegen einfachen Diebstählen verurteilt. Der Rückgang bei den schweren Diebstählen war vor allem auf die geringere Zahl an Schuldsprüchen wegen Einbruchdiebstahls und anderen besonders schweren Fällen des Diebstahls (−213 Fälle bzw. −9,4 Prozent) sowie den Rückgang bei Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls (−65 Fälle bzw. −40,9 Prozent) zurück zu führen. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl und dem seit 2017 im Strafgesetzbuch neu verankerten Privatwohnungseinbruchdiebstahl, die beide ebenfalls den schweren Diebstählen zugeordnet werden, gab es insgesamt einen Zuwachs um 48 Verurteilungen bzw. 23,9 Prozent. Wegen schwerem Diebstahl wurden insgesamt 1 211 Deutsche (−27 Fälle bzw. −2,2 Prozent) und 1 629 Nichtdeutsche (−222 Fälle bzw. −12 Prozent) verurteilt.


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