Verhandlung vor Verwaltungsgerichtshof
„Windkraftplanung“ für Baden-Baden am Donnerstag vor Gericht – Normenkontrollanträge mehrerer Städte und Gemeinden
Karlsruhe, 17.05.2020, Bericht: Redaktion Am kommenden Donnerstag, den 19. November, um 10.00 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Verhandlung zur «Windkraftplanung» des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein.
Dabei geht es «um die Normenkontrollanträge der Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie der Gemeinden Forbach und Malsch für die seit August 2017 rechtskräftige sogenannte ‘Vorrangplanung für regionalbedeutsame Windkraftanlagen’», teilte der Regionalverband Mittlerer Oberrhein schriftlich mit. Bereits vor zwei Jahren seien dazu «über 40 Aktenordner aus der Verbandsverwaltung zur Überprüfung an das oberste Verwaltungsgericht von Baden-Württemberg gegangen», heißt es vom Regionalverband weiter. «Darin stecken sieben Jahre harte Arbeit, vor allem die Unterlagen zur umfangreichen Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung», wird Verbandsdirektor Gerd Hager der Mitteilung zitiert. Die verstärkte Klimadebatte der letzten beiden Jahre zeige, «dass wir frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen haben», ist der Verbandschef seiner Sache sicher. «Wir freuen uns auf die Verhandlung», so Hager, «von der wir uns weit über den Einzelfall hinausreichende Erkenntnisse für die Windkraftplanung und die Regionalplanung versprechen». «Ganz gleich, wie das Normenkontrollverfahren ausgeht, werden wir unsere aktive Klimaschutzstrategie fortsetzen», kündigt der Verbandschef an.
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