Getestete und nicht getesteten Schüler räumlich getrennt
Zweifel am Sinn der Maskenpflicht – Schülergrüppchen ohne Maske rund um Baden-Badener Schulen – Maskenpflicht bei Abi-Prüfung
Stuttgart, 29.04.2021, Bericht: Redaktion «Am 4. Mai starten die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Gymnasien, den Gemeinschaftsschulen und den beruflichen Gymnasien», teilte das Kultusministerium gestern mit.
Das Ministerium habe die weiterführenden und die beruflichen Schulen deswegen am vergangenen Dienstag über die Regelungen informiert, die für die Abschlussprüfungen bezüglich der Testungen und des Tragens von Masken gelten. Es gilt auch eine räumliche Trennung von getesteten und nicht getesteten Schülern. Die Anordnungen des Ministeriums relativieren sich bei einer Betrachtung der Vorgänge um Baden-Badener Schulen. Welchen Wert die strengen Maßnahmen haben, ist zu hinterfragen, bei dem Verhalten rund um die Schulen, wo Schüler in Gruppen oder Grüppchen ohne Masken zusammenstehen, in manchen Fällen auch essen und trinken.
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