Kritik an geplanter Aumatt-Bebauung

Offener Brief von Wolfgang Niedermeyer zum Aumatt-Projekt - Kritik an der Stadtverwaltung - "Wie nicht anders erwartet, wurden die Probleme kleingeredet"

Offener Brief von Wolfgang Niedermeyer zum Aumatt-Projekt - Kritik an der Stadtverwaltung - "Wie nicht anders erwartet, wurden die Probleme kleingeredet"
Wolfgang Niedermeyer, Vorsitzender des Vereins Stadtbild Baden-Baden. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 23.02.2018, Bericht: Redaktion «Wie wir nicht anders erwartet haben, wurden die Probleme kleingeredet, allgemeine Tendenzen ins Feld geführt und Appelle zum Fahrradfahren ausgegeben», schreibt der offensichtlich verärgerte Wolfgang Niedermeyer an Bürgermeister Alexander Uhlig in einem Offenen Brief zu der Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Bauprojekt «Dienstleistungsbereich Aumattstraße» am vergangenen Dienstag.

Der offene Brief an Ersten Bürgermeister Alexander Uhlig im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhlig,

die Diskussion bei der «Frühzeitigen Unterrichtung» am 20.02 war auf Bürgerseite bestimmt von Größe, Intensität und Dichte der Bebauung einerseits und den Auswirkungen auf die jetzt schon prekäre Verkehrssituation andererseits. Dazu kam noch die grundsätzliche Frage nach einer stärkeren Ausprägung für Wohnungen. Wie wir nicht anders erwartet haben, wurden die Probleme kleingeredet, allgemeine Tendenzen ins Feld geführt und Appelle zum Fahrradfahren ausgegeben. Konkrete Bedarfserhebungen wurden nicht veröffentlicht; auch vom Investor/Nutzer wurden keine Zahlen bezüglich Zahl und Qualität von Arbeitsplätzen offengelegt, sondern nur emotionale Bekenntnisse zum Standort vorgetragen. Die angekündigten «unterscheidenden Lösungen» wurden nicht vorgestellt. Der Siegerentwurf wurde in der Höhenentwicklung als maßvoll bezeichnet und mit der geplanten Dichte und Kubatur würde der vorhandene Rahmen nicht gesprengt, läge aber sicherlich an der Obergrenze dessen, was das Quartier verträgt.

Ich habe das gestern nachrecherchiert und festgestellt:
Der Siegerentwurf weist für den Realisierungsteil folgende Kennzahlen auf:
− BGF Gesamt 13.108 m2, GRZ 0,46, GFZ 1,49
− Stellplätze SOLL 133 – IST 221

Ein Blick in die Baunutzungsverordnung zeigt, dass die vorgeschriebene Höchstgrenze für Mischgebiete von 1,2 weit überschritten wird. Es entsteht eine Mehrfläche von 2.551m2 und damit eine Überschreitung von ca. 25% Ein vergleichender Blick auf das Wettbewerbsergebnis zeigt auch, dass sich nur ein Teilnehmer (2. Preis 2005) in etwa an die Höchstgrenze der BauNV gehalten hat. Eine systemische Überschreitung der Höchstgrenzen also − wem soll das nutzen?

Auch über das zu erwartende Verkehrsaufkommen wurde nur pauschal unterrichtet. Datenblätter der Prüfunterlagen des Wettbewerbs, die als Grundlage für Stellungnahmen dienen könnten, waren nicht ausgelegt; wie sich an der obigen Berechnung zeigt aber notwendig gewesen.

Wir erwarten deshalb von Ihnen, dass Sie kurzfristig die Prüfunterlagen des Wettbewerbs veröffentlichen − schließlich ist auch das Preisgerichtsprotokoll seit geraumer Zeit veröffentlicht. Wie wollen Sie sonst eine qualifizierte Bürgerbeteiligung erreichen?

Ebenfalls erwarten wir von Ihnen eine Zusicherung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Höchstgrenzen der Bebaubarkeit selbstverständlich eingehalten werden. Die Bürger in Oos-Scheuern haben ein gutes Gespür für die übermäßige Baumasse die sich vor ihren Häusern auftürmen soll bewiesen und das in ihren Beiträgen zum Ausdruck gebracht. Wie berechtigt dieses «Bauchgefühl» war, zeigt die obige Nachprüfung.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Niedermeyer


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