Widerstand gegen Ost-Anbindung

Bürgervereinigung Halberstung bezeichnet Vorgehen des Landkreises Rastatt als „Foulspiel“ - Korrekturen von Schutzgebieten wegen Airpark-Ostanbindung

Bürgervereinigung Halberstung bezeichnet Vorgehen des Landkreises Rastatt als „Foulspiel“ - Korrekturen von Schutzgebieten wegen Airpark-Ostanbindung
Die künftige Ostanbindungstrasse soll durch das bisherige Schutzgebiet der Gemeinde Schiftung führen.

Sinzheim, 09.07.2018, Bericht: Redaktion In einer gemeinsamen Erklärung der Bürgerinitiative «Verhinderung der Ostanbindung» und der Bürgervereinigung Halberstung e.V. wird von einer Kreistagssitzung vom 3. Juli berichtet, in der der Beschluss gefasst wurde, «die im Falle der Umsetzung rückzubauenden Fläche der K 3761 zukünftig vollständig als FFH-Gebietsfläche auszuweisen und demgegenüber die künftige Ostanbindungstrasse aus der FFH-Kulisse zu nehmen».

Sollte diese Änderung eintreten, würde die Definition der als Flora-Fauna-Habitat eingestuften Gebiete nicht mehr gelten. Auf einer offiziellen Seite des Landes Baden-Württemberg heißt es zu den FFH-Gebietsflächen: «Schatzkisten der Natur. Juwelen des Landes. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sind reich an Lebensräumen sowie an Tier- und Pflanzenarten, die europaweit geschützt und zumeist in hohem Maße gefährdet sind.» In Baden-Württemberg sind nach Angaben des Landes 212 FFH-Gebiete mit insgesamt rund 428.000 ha Fläche ausgewiesen. rp.baden-wuerttemberg.de

In der Beschlussvorlage des Landkreises Rastatt für die Kreistagssitzung heißt es: «Die bereits an die Europäische Kommission gemeldeten und von der Europäischen Kommission festgelegten FFH-Gebiete werden durch die Sammelverordnung als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und die geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie die jeweiligen Erhaltungsziele für die einzelnen FFH-Gebiete festgelegt. Außerdem wird eine maßstabsschärfere Gebietsabgrenzung (1:5000 statt 1:2500) der bestehenden FFH-Gebiete vorgenommen. Durch die flurstückscharfe Festlegung der FFH-Gebiete werden die Grenzziehungen nachvollziehbarer.» Durch dieses Vorgehen würde der Raum der geplanten Ostanbindungsstraße in der FFH-Kulisse entfallen. Die Bürgervereinigung Halberstung e.V. bezeichnet dieses Vorgehen als «Foulspiel» um das «Prestigeprojekt Ostanbindung» durchzubringen.

PDF Beschlussvorlage Kreistag Rastatt

Die Erklärung der Bürgerinitiative «Verhinderung der Ostanbindung» und der Bürgervereinigung Halberstung e.V. im Wortlaut:

Vor 3 Tagen, wurde bei der Kreistagssitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Planung, im Tagesordnungspunkt «FFH-Verordnung der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg», über folgenden Beschluss abgestimmt:

«Im Hinblick auf die aktuelle Planung der Ostanbindung des Baden Airparks wird angeregt, die im Falle der Umsetzung rückzubauenden Fläche der K 3761 zukünftig vollständig als FFH-Gebietsfläche auszuweisen und demgegenüber die künftige Ostanbindungstrasse aus der FFH-Kulisse zu nehmen.»

Dem Vorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und leider gab es nur Gegenstimmen der beiden Vertreter der «Grünen» im Ausschuss.

Mit diesem Votum der Ausschussmitglieder will der Landkreis jetzt erreichen, dass der Bereich der geplanten Airport-Trasse der Ostanbindung aus dem Schutzgebiet herausgenommen wird. Bemerkenswert ist dabei, dass der Kreistag selbst, bei einer solch wichtigen Entscheidung «außen vor» bleibt.

Die «Bürgerinitiative gegen die Ostanbindung» (BI) und die «Bürgervereinigung Halberstung e.V.» (BVH) als Gegner des Vorhabens «Ostanbindung», empfinden diese Handhabung als «Unding» und weisen hiermit wiederholt und deutlich darauf hin, dass in Bezug auf den Schutz von «Natura 2000-Gebieten» eindeutig gegen EU-Recht verstoßen würde.

Ohnehin ist der Rückbau der Kreisstraße von Schiftung nach Süden in Richtung Stollhofen in den Planfeststellungsunterlagen zum Bau der „Airpark-Ostanbindung“ bereits vorgesehen und der Landkreis hat diese Begleitmaßnahme − um Pluspunkte zu sammeln − auch immer als großen Gewinn für die Natur dargestellt.

Der jetzt angegangene Weg der doppelten Inanspruchnahme dieses Bereichs, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie rücksichtslos man mit der Natur umzugehen versucht, nur um mit diesem «Foulspiel» das «Prestigeprojekt Ostanbindung» durchzubringen.

Diesbezüglich kann man nur immer wieder darauf hinweisen, dass Naturschutz auch immer aktiver Menschenschutz ist. Was wären wir und wo wären wir, hätten wir keine (noch) intakte Natur?!

Unabhängig von allen Naturbelangen muss man an dieser Stelle aber auch erneut die Tatsache zu Kenntnis geben, dass in dem durch die Planung der Ostanbindung betroffenen Gebiet, die «Schutzzone des Sinzheimer Wasserwerks» liegt.

Die Gefahren, die von täglich 16.000 Kfz mit einem hohen Gefahrgutanteil im Bruchwald für das Grundwasser und damit für unser aller Trinkwasser ausgingen, sind nicht zu unterschätzen.

Aus diesem Grund sehen wir dieses «Foulspiel» des Landkreises äußerst kritisch und hoffen inständig darauf, dass der Termin vom Donnerstag der vergangen Woche − als die Petitionsausschuss-Kommission des Landes in Sinzheim, Schiftung und Hügelsheim war − den Weg zu einer «echten Ortsumfahrung» von Hügelsheim weist.


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