Rastatt, 25.04.2024, Bericht: Redaktion Die Stadtverwaltung in Rastatt hofft, «dass diese Entscheidung das Vertrauen der Rastatter Bürger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der mit der Wahldurchführung betrauten Organe stärkt», heißt es aus dem Rathaus in Rastatt zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.