Aus dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Auszahlung Sofortmaßnahme bis Dienstag – 210.000 Anträge – Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Gewaltige Antragswelle der ersten Woche“

Stuttgart/Baden-Baden, 03.04.2020, Bericht: Christian Frietsch Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind inzwischen 210.154 Anträge eingegangen. Stand gestern 15.00 Uhr. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Über 80 Prozent der Eingänge entfallen weiterhin auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten, knapp 20 Prozent auf die Handwerkskammern.

Im goodnews4-Interview hatte sich IHK-Präsident Wolfgang Grenke ebenfalls zur Lage geäußert.

Bei der L-Bank sind rund 92.000 Anträge eingegangen. Rund 3.506 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 36,4 Millionen Euro wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ausbezahlt. Stand gestern 14.00 Uhr.

Die Mitteilung aus dem Wirtschaftsministerium im Wortlaut:

Rund 210.000 Anträge für «Soforthilfe Corona» – Zuschüsse in Höhe von rund 36 Millionen Euro ausbezahlt

Ministerin Hoffmeister-Kraut: «Gewaltige Antragswelle der ersten Woche wird noch an diesem Wochenende bewilligt und ausbezahlt»

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind inzwischen 210.154 Anträge eingegangen (Stand 15.00 Uhr). Über 80 Prozent der Eingänge entfallen weiterhin auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten, knapp 20 Prozent auf die Handwerkskammern. Bei der L-Bank sind bis heute rund 92.000 Anträge eingegangen. Rund 3.506 An-träge in einer Gesamthöhe von circa 36,4 Millionen Euro wurden ausbezahlt (Stand heute 14.00 Uhr).

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut: «Die gewaltige Antragswelle der ersten Woche wird noch an diesem Wochenende bewilligt, so dass bis kommenden Dienstag die bei der L-Bank vorliegenden Anträge alle ausbezahlt werden können, soweit sie in der Sache bewilligungsfähig sind.»

Weitere Informationen Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: wm.baden-wuerttemberg.de


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