Verfahren zur Coronaverordnung

Elf Verfahren zur neuen Coronaverordnung – VGH beabsichtige zügig über Anträge zu entscheiden

Elf Verfahren zur neuen Coronaverordnung – VGH beabsichtige zügig über Anträge zu entscheiden
Der Verwaltungsgerichtshof beabsichtige, „zügig über die Anträge zu entscheiden“. Foto: Archiv

Mannheim, 03.11.2020, Bericht: Redaktion Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, seien bisher «elf Verfahren zur neuen Coronaverordnung der Landesregierung eingegangen, davon 10 Eilanträge», teilt der VGH mit.

Antragsteller seien unter anderen Hotels, Spielhallen, ein Restaurant, ein Fitnessstudio, ein Tattoostudio und Privatpersonen. Der VGH beabsichtige, «zügig über die Anträge zu entscheiden». Auskünfte zum genauen Entscheidungszeitpunkt oder zur Identität der Antragsteller könnten derzeit nicht gemacht werden. Auch telefonische Anfragen könnten derzeit nicht beantwortet werden.


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