Leopoldsplatz-Affäre

Grüne erwarten Stellungnahme des Regierungspräsidiums zur Leo-Affäre - „Rechtsaufsichtliche Überprüfung der angekündigten Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Leopoldsplatz“

Grüne erwarten Stellungnahme des Regierungspräsidiums zur Leo-Affäre - „Rechtsaufsichtliche Überprüfung der angekündigten Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Leopoldsplatz“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 28.06.2017, Bericht: Redaktion Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt zur Baden-Badener Leo-Affäre erwartet die Fraktion der Grünen eine zeitnahe Reaktion des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu dem Fall.

Schon im Februar hatten die Grünen eine «Bitte um rechtsaufsichtliche Überprüfung der angekündigten Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Leopoldsplatz / Prüfung der Verantwortlichkeit für die trotz Überschreitung der beschlossenen Baukosten vergebenen Aufträge» an das Regierungspräsidium in Karlsruhe gereichtet. Die Behörde führt die Aufsicht über die Rathausverantwortlichen. Zum Zeitpunkt des Überprüfungsantrages durch die Grünen hatte die Rathausspitze noch von einem Ergebnis der Gemeindeprüfungsanstalt gesprochen. goodnews4.de berichtete. Im Antrag der Grünen heißt es dazu: «Nachdem nun in der örtlichen Presse und einer Stellungnahme der Stadt verlautbart wird, die Gemeindeprüfungsanstalt sei nach einer ‘Sonderprüfung’ zum Ergebnis gekommen, ‘dass alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist’, sieht unsere Fraktion Anlass, bei Ihnen als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde darum zu bitten, den Gesamtvorgang ‘Vergabe der Baumaßnahme Leopoldsplatz’ zu überprüfen.»

Ein goodnews4-Interview mit einem Vertreter des Regeirungspräsidiums folgt morgen.

Der Antrag der Grünen an das Regierungspräsidium Karlsruhe im Wortlaut:

Bitte um rechtsaufsichtliche Überprüfung der angekündigten Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Leopoldsplatz / Prüfung der Verantwortlichkeit für die trotz Überschreitung der beschlossenen Baukosten vergebenen Aufträge

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Schwarz,

mit Schreiben vom 27. Januar 2017 hat die bündnisgrüne Fraktion des Gemeinderates Baden-Baden bei Oberbürgermeisterin Margret Mergen beantragt, die Verantwortlichkeiten in der obigen Angelegenheit unter Einschaltung der Gemeindeprüfungsanstalt abzuklären und danach Informationen, Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat und dessen zuständigen Ausschüssen zu veranlassen.

Nachdem nun in der örtlichen Presse und einer Stellungnahme der Stadt verlautbart wird, die Gemeindeprüfungsanstalt sei nach einer «Sonderprüfung» zum Ergebnis gekommen, «dass alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist», sieht unsere Fraktion Anlass, bei Ihnen als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde darum zu bitten, den Gesamtvorgang «Vergabe der Baumaßnahme Leopoldsplatz» zu überprüfen.

Es mag ja noch angehen, dass der Gemeinderat auf Basis einer groben Schätzung (Kostenrahmen nach DIN 276) für den Leopoldsplatz 4,8 Millionen Euro in den Haushaltsplan einstellt. Aber danach muss eine nach DIN 276 qualifizierte Kostenermittlung über die Kostenschätzung zur Kostenberechnung und dann bei der ersten Auftragsvergabe zum Kostenanschlag erfolgen. Dies ist nachzulesen im Kommunalen Vergabehandbuch Baden-Württemberg. Wird bei der ersten Ausschreibung erkannt, so wie von Bürgermeister Uhlig geschildert, dass die kalkulierten Kosten um eine Million Euro überschritten werden, ist keine Auftragsvergabe möglich.

Gemäß Vergabehandbuch Baden-Württemberg darf kein Auftrag ohne Deckung vergeben werden. Wer das nicht einhält, veruntreut Steuermittel und ist haftbar für den entstandenen Schaden.

Der Gemeinderat als Inhaber des Haushaltsrechtes hatte Anspruch auf die Vorlage der entscheidungsreifen Unterlagen. Dazu wäre nach dem Kostenrahmen von 2015 im Jahr 2016 ausreichend Zeit gewesen. Und derjenige, der schlussendlich den Bauauftrag ohne Deckung vergibt, indem er die in der Kostenberechnung und im Kostenanschlag eingestellte Summe für das zu vergebende Gewerk überschreitet ohne dass ein Ausgleich bei anderen Gewerken in Sicht ist, der hätte die Ausschreibung aufheben müssen. Man prüft zuerst die eingegangenen Angebotspreise, denn auf ein Angebot mit erhöhten, nicht ortsüblichen Preisen darf auch kein Zuschlag erfolgen. Falls die Preise überhöht sind, schreibt man mit einem neuen Bieterkreis neu aus. Falls dieses Verfahren kein anderes Ergebnis zur Folge hätte, sucht man daraufhin − falls möglich − eine andere, günstigere Art der Ausführung und schreibt diese neu aus. Falls auch diese Verfahren kein anderes Ergebnis zur Folge hätte, bleibt nichts Anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen und einen Kostennachtrag zu stellen, zu begründen und vom Gemeinderat genehmigen lassen.

All dies ist sinngemäß im Kommunalen Vergabehandbuch Baden-Württemberg nachzulesen. Wer dagegen verstößt, missachtet die geltende Dienstanweisung und Vergabeordnung mit allen Folgen. Gerne hört unsere Fraktion von Ihnen und begrüßt Sie mit freundlicher Empfehlung

Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
(für die bündnisgrüne Gemeinderatsfraktion Baden-Baden)

PDF Eingabe der Grünen-Fraktion an das Regierungspräsidium Karlsruhe


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