Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Moltkestr.15“ - "Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit"

Baden-Baden, 10.01.2020, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 beschlossen, die Bebauungspläne «Friesenberg – Teil I» sowie «Friesenberg – Teil I, 1. Änderung» im Teilbereich der Flurstücke Nr. 2012/1, 2012/2 sowie 2012 und 2611/1 teilweise zu ändern und diese Änderung unter der neuen Bezeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan «Moltkestr. 15» zu führen.

Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, das Verfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchzuführen. Gem. § 13a Abs. 3 und § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung verzichtet, da es sich bei der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zu beauftragen.

Die aktuelle Planung sieht den Abbruch des Bestandsgebäudes und die Errichtung von vier Wohnhäusern in Form von Punktvillen mit einer Grundfläche von 19 x 19 m vor. Die natürliche Geländetopographie soll teilweise wiederhergestellt werden, die Neubebauung soll sich an diese Topographie anpassen. In den mit drei Vollgeschossen und Dachgeschoss (als Nichtvollgeschoss) geplanten Neubauten sollen (2- bzw. 3-spännig) insgesamt bis zu 40 Wohneinheiten errichtet werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehenden Übersichtsplan vom 27.11.2019 gekennzeichnet.

Bild Übersichtsplan Molkestraße 15

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan «Moltkestr.15» wird in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, vor dem Raum 624/625 durchgeführt. Außerdem ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes unter www.baden-baden.de im Internet einsehbar.

Während der Auslegungsfrist nach § 3 (1) BauGB können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen muss und dessen Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.


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