30 km/h in der Lange Strasse

FDP-Stadtrat Pilarski kritisiert Lärmkationsplan – „Völlig unverständlich weshalb das Gutachten nur eine Beschränkung bis zur Leopoldstraße vorschlägt“

FDP-Stadtrat Pilarski kritisiert Lärmkationsplan – „Völlig unverständlich weshalb das Gutachten nur eine Beschränkung bis zur Leopoldstraße vorschlägt“
Rolf Pilarski, Sprecher der FDP-Gruppe im Gemeinderat Baden-Baden. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 22.10.2018, Bericht: Redaktion Mit einiger Milde reagiert auch die FDP auf das jahrelange Versäumnis der Baden-Badener Stadtverwaltung bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Auch auf die großenteils vom ehemaligen Bürgermeister Michael Geggus formulierte Kritik unter der Flagge von SPD-Fraktionschef Kurt Hochstuhl geht Stadtrat Rolf Pilarski in einer am Samstag veröffentlichten Erklärung nicht ein. In der Erklärung erinnert die FDP «an ihren Antrag vom 07. Juli 2015 auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Lange Strasse bis zum Hindenburgplatz» An diesem «gut begründeten Antrag» halte die FDP unvermindert fest. Es sei «völlig unverständlich weshalb das Gutachten (Schalltechnische Untersuchung) mit einer fragwürdigen Begründung hier nur eine abschnittweise Beschränkung bis zur Leopoldstrasse» vorschlage.

Die Erklärung der FDP zum Lärmaktionsplan im Wortlaut:

Die FDP erinnert an ihren Antrag vom 07. Juli 2015 auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Lange Strasse bis zum Hindenburgplatz. An diesem gut begründeten Antrag hält die FDP unvermindert fest. Es ist völlig unverständlich weshalb das Gutachten (Schalltechnische Untersuchung) mit einer fragwürdigen Begründung hier nur eine abschnittweise Beschränkung bis zur Leopoldstrasse vorschlägt. Es verwundert besonders, warum in den Kommentaren des Gutachtens ein Bezug auf den ÖPNV genommen wird, denn das war auch laut Aufgabenstellung im Gutachten nicht Gegenstand der Untersuchung. Wessen Fragestellung wird dadurch beantwortet?

Bei der Beurteilung der Zufahrten zur Innenstadt aus westlicher Richtung fällt auch auf, dass der Radverkehr zweideutig geregelt ist: Auf dem Radweg zur Hector Berlioz-Anlage ist aus westlicher Richtung einfahrend das Zeichen 240 zu sehen, während aus südlicher Richtung das Zeichen 239 den Verkehr regeln soll. Beidem kann der Radfahrer nicht gerecht werden, denn das Zeichen 239 nach der Fussgängerampel über die B500 schreibt für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit vor. Hier muss baldigst eine Klärung erfolgen.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.