Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Bund und Länder beschließen Exit-Schritte – Spätestens ab 4. März 3G für Gastronomie – Ab 20. März werden „weitreichende Einschränkungen“ zurückgenommen

Bund und Länder beschließen Exit-Schritte – Spätestens ab 4. März 3G für Gastronomie – Ab 20. März werden „weitreichende Einschränkungen“ zurückgenommen
Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz haben sich heute auf Exit-Schritte geeinigt.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
16.02.2022, 18:55 Uhr



Baden-Baden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder haben heute «einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung» vereinbart. Zwei Kernsätze aus dem Beschluss hier, alle Details im angefügten PDF.

goodnews4.de übertrug die Stellungnahme von Winfried Kretschmann heute Abend live. Die Aufzeichnung ist hier zu sehen.

Aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz:

«Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G- Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.»

«Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.»

 

Wann die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Württemberg umgesetzt werden, ist noch offen. Es wird erwartet, dass bereits nächste Woche die Lockerungen für Gastronomie, Hotellerie, Diskotheken und Clubs in Kraft treten könnten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte an, dass die Landesregierung über die Beschlüsse beraten werde, «wie wir sie konkret bei uns in Baden-Württemberg nächste Woche umsetzen». Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene sind in Baden-Württemberg bereits ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Auch die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel sind in Baden-Württemberg bereits außer Kraft gesetzt.

PDF Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022