Uneinigkeit in der Bundesregierung

Landesregierung empfiehlt vierte Impfung – Minister Lucha: „Personenkreis der unter STIKO-Empfehlung fällt“

Landesregierung empfiehlt vierte Impfung – Minister Lucha: „Personenkreis der unter STIKO-Empfehlung fällt“
Die STIKO empfahl heute eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
03.02.2022, 15:45 Uhr



Stuttgart Die Landesregierung empfiehlt in einer Erklärung von heute für bestimmte Personengruppen eine «zweite COVID-19-Auffrischimpfung» und somit insgesamt schon eine vierte Impfung. Damit folgt die von Winfried Kretschmann geführte Regierung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission, STIKO.

Derweil bröckelt der Konsens in der Bundesregierung. Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, sieht für Lockerungen der Corona-Maßnahmen, wie in Dänemark oder Frankreich, keine Möglichkeit. «Die Lage ist nicht danach», sagte der SPD-Politiker. Finanzminister Christian Lindner, FDP, ist anderer Meinung. Olaf Scholz packte seine vorsichtige Gangart in einen längeren Satz: «Ich glaube, wir machen das, was für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande richtig ist: nämlich dafür zu sorgen, dass wir möglichst viele Leben und möglichst viel Gesundheit schützen durch diese Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, einvernehmlich mit den Ländern, mit Beschlüssen im Deutschen Bundestag als Grundlage dafür und auch von einem sehr großen Konsens in Deutschland getragen.»

Die Mitteilung des baden-württembergischen Sozialministeriums von heute im Wortlaut:

Baden-Württemberg wird die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzen – dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart mit. Kurz zuvor hatte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben. Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

«Unser Ziel ist und bleibt es, uns aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der formalen Umsetzung der hoffentlich bald vorliegenden offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung. Bis dahin bitte ich alle impfenden Stellen in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab heute eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen», so Lucha. «Wir sind im Land gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen durchzuführen.»

 

Ergänzende Informationen

Die STIKO empfahl heute eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen. Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die zweite Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste Auffrischimpfung.

Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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