Neue Test-Regeln

Testungen an Schulen und in Kitas werden vorerst bis Ostern verlängert – Nach Genesung oder Booster-Impfung nicht mehr testen

Testungen an Schulen und in Kitas werden vorerst bis Ostern verlängert – Nach Genesung oder Booster-Impfung nicht mehr testen
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 09.02.2022, Bericht: Redaktion Die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege werden vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt, teilt das Kultusministerium mit.

Einem entsprechenden Vorschlag von Gesundheitsminister Manne Lucha und Kultusministerin Theresa Schopper habe die Landesregierung gestern zugestimmt und für die nötigen Tests für knapp 95 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Teststrategie werde leicht angepasst. Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Schulen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, die frisch geimpft oder genesen sind. Bislang hatte man nur bei Geboosterten auf die Tests verzichtet. Dafür stellt das Land künftig allen Schülerinnen und Schülern und auch allen Lehrkräften zwei Tests pro Woche zur Verfügung, wenn sie sich freiwillig testen lassen möchten.

Nicht quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin dreimal pro Woche getestet werden, sofern dies über einen Selbsttest erfolgt. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Falls in einer Klasse oder Gruppe ein positiver Corona-Fall auftritt, müssen sich alle nicht quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler dieser Klasse oder Gruppe an fünf Schultagen täglich testen. Nicht quarantänebefreites Lehrpersonal soll sich weiterhin fünfmal die Woche testen.

 

Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig beziehungsweise quarantänebefreit sind • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Nachdem der Ministerrat heute dieses freiwillige Testangebot beschlossen hat, können sich bereits diese Woche alle Personen mit Auffrischungsimpfung zweimal freiwillig testen lassen. Ab nächster Woche soll dieses Angebot für alle dann von der Testpflicht befreiten Personen in der Corona-Verordnung Schule geregelt werden.


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